Volksbegehren in den Ländern

In der Wissenschaft besteht kein Konsens, was unter „direktdemokratischen Verfahren“ zu verstehen ist. Zählen nur Sachabstimmungen als direktdemokratisch? Oder auch Direktwahlen und „von oben“ angeordnete Volksabstimmungen?
Mehr Demokratie nimmt direktdemokratische Verfahren mit den folgenden drei Eigenschaften
in den Blick :

  1. Sachabstimmungen: Es handelt sich um eine Sachfrage und nicht um eine Personalfrage, wie etwa bei einer Direktwahl oder einer Auflösung des Parlaments.
  2. Verbindlichkeit: Der Volksentscheid ist verbindlich und ersetzt einen Parlamentsbeschluss.
  3. Einleitung des Verfahrens durch die Bürgerinnen und Bürger oder automatisch: Das Verfahren wird von den Bürgerinnen und Bürgern „von unten“ per Unterschriftensammlung oder automatisch aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausgelöst.

Dies ist die Grundlage für die Volksbegehrensberichte von Mehr Demokratie.

Es lassen sich drei direktdemokratische Verfahrenstypen unterscheiden:

  1. Die Volksinitiative (initiierende Volksgesetzgebung),
  2. das fakultative Referendum (Volkseinwand oder Korrektur Volksbegehren) und
  3. das obligatorische Referendum.

Volksbegehrensbericht

Der Volksbegehrensbericht gibt einen Überblick über die direktdemokratische Praxis in den deutschen Bundesländern. Dabei werten wir die Praxis nach Anzahl, Häufigkeit, Themen und Erfolgen aus. Ein Ergebnis der Auswertungen lautet: Bis Ende 2021 initiierten die Bürgerinnen und Bürger 393 direktdemokratische Verfahren. Davon gelangten 101 zur zweiten Verfahrensstufe – dem Volksbegehren – und von diesen wiederum 25 zum Volksentscheid – zuletzt am 26. September 2021 in Berlin.

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Volksbegehrensranking

Im Volksentscheids-Ranking untersuchen wir mit einem Zeitabstand von mehreren Jahren, wie bürger-freundlich die direkte Demokratie in den 16 Bundesländern geregelt ist. Nunmehr liegt das sechste Ranking vor. Land für Land prüfen wir die gesetzlichen Regelungen für landesweite Volksentscheide und kommunale Bürgerentscheide und bewerten sie mit Schulnoten. Wir vergleichen die einzelnen Verfahrenselemente und können so die Reformdiskussionen mit nützlichen Informationen und einem sinnvollen Bewertungsmaßstab unterfüttern. Das Ranking bietet so den Landesregierungen und -parlamenten wertvolle Informationen.

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