Die Klimakrise und die Demokratie

Die deutsche Klimapolitik und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021
 

Die Folgen der Erderwärmung kumulieren zu einer globalen Bedrohung. Die Menschheit bringt sich selbst in Gefahr.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Staatengemeinschaft bei der Klimakonferenz in Paris 2015 darauf verständigt, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, die Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.1 Sie liegt derzeit schon bei 1,2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Die Welt steuert auf eine Temperaturerhöhung von weit mehr als 2 Grad zu, mit dem Risiko, einen unaufhaltsamen Dominoeffekt der Erwärmung auszulösen. Weltweit wird zu wenig für den Klimaschutz getan. Das gilt auch für Deutschland.

Das im September 2019 von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket war nicht geeignet, die Pariser Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung hielt dies für das gerade noch demokratisch Machbare.2 Das hat sie jedoch nicht ermittelt, nicht ausgelotet und nicht nachgewiesen. Sie hat die Verantwortung für dieses ungenügende Klimapaket den Wählerinnen und Wählern zugeschoben und ihnen damit mangelnde Einsichts- und Entschlussfähigkeit unterstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 29. April 2021 klar gemacht, dass die Politik plausible Pläne vorzulegen hat, wie das Pariser Abkommen eingehalten werden kann. Der Klimaschutz dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden, nur um heute Einschnitte zu vermeiden. Das Gericht drängt also angesichts Artikel 20a Grundgesetz darauf, das politisch Machbare an das politisch Notwendige anzunähern. Die Reformen müssen mit dem Problem, das sie lösen sollen, Schritt halten. Gelingt dies nicht, hieße das, die Klimakrise zu verschärfen, jungen Menschen sowie kommenden Generationen Bürden aufzuladen, die ihre Freiheitsrechte einschränken.3 Vereinfacht gesagt: Was im Blick auf die plausiblen Szenarien der Klimakrise zu tun ist, muss auch getan werden, und zwar jetzt.

Klimaschutz ist damit kein Partikularinteresse, sondern per se gemeinwohlorientiert. Das Pariser Abkommen ist international vereinbart, seine Einhaltung grundgesetzlich geboten. Es geht um nicht weniger, als die ökologische Grundlage der Gesellschaft zu erhalten. Die Bundesregierung hat im Mai 2021 neue Klimaziele beschlossen, die rechnerisch mit dem 2 Grad-, sicher aber noch nicht mit dem 1,5 Grad-Ziel vereinbar sind. Die Ampel-Regierung sieht sich mit ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 auf dem Weg zum 1,5 Grad-Ziel. Dies aber wird beispielsweise angesichts einer auf das Ziel hin wenig ambitionierten Verkehrspolitik bezweifelt.4

Mangelnder Klimaschutz gefährdet die Demokratie
 

Bereits der gering erscheinende Unterschied zwischen 1,5 und 2 Grad Erwärmung bedeutet gravierende Folgen, etwa mehr Stürme, Dürren, Überschwemmungen, einen  steigenden Meeresspiegel und Fluchtbewegungen nie gekannten Ausmaßes.5 Es geht beim Pariser Abkommen um die zügige Erreichung von Klimaneutralität, wobei die  Gesamtmenge der Emissionen, die auf dem Weg dorthin ausgestoßen werden, das wissenschaftlich berechenbare Restbudget nicht überziehen darf.

Eine Politik, die den ökologischen Horizont weiter verengt, gefährdet die Demokratie, weil sie auch die Möglichkeiten verengt, Gesellschaft zu gestalten – und zwar, das ist das Besondere beim Klima, mit unumkehrbaren Folgen. Werden Einsparungen heute vertagt, müssen sie morgen umso drastischer ausfallen. Was die Politik heute nicht unternimmt, um die Pariser Klimaziele einzuhalten, wird später nicht mehr mit schrittweiser, mehrheitsfähiger Politik aufzuholen sein, sondern nur noch mit brachialem Vorgehen.

Mit anderen Worten: Das Versagen heutiger Politik wird morgen als Ökodiktatur quittiert. Wer der Ökodiktatur entkommen und zukünftig weiter auf demokratische Lösungen setzen will, muss heute klugen, mutigen und konsequenten Klimaschutz betreiben. Der Klimaschutz heute schützt morgen die Demokratie. Es stellt sich die demokratisch zu lösende Frage: „Welche institutionellen und rechtlichen Vorkehrungen brauchen wir, um den dramatischen Verzehr an Optionen und damit an Freiheit zu stoppen?“6

Kluge Klimapolitik beteiligt die Menschen und baut Mitbestimmungsrechte aus


Die bloße Festlegung auf ein Ziel garantiert noch nicht seine Umsetzung. Klimaziele sind zunächst abstrakt, die Klimaschutzmaßnahmen, die notwendig sind, um sie einzuhalten, jedoch konkret. Sie werden tief in den Alltag aller Menschen eingreifen.

Die Idee der Demokratie ist, dass jeder Mensch, Entscheidungen, die ihn betreffen, auch beeinflussen können muss. Wird dies ignoriert und konkreter Klimaschutz allein „von oben“ beschlossen oder eine von mehreren möglichen Herangehensweisen als „alternativlos“ dargestellt, besteht die Gefahr, dass der Klimaschutz als Ganzes abgelehnt wird. Damit würde der Rückhalt für Notwendiges ausgehöhlt und konsequenter Klimaschutz auf noch dünneres Eis geschoben.7

Klimaschutz verlangt heute Maßnahmen auf allen politischen Ebenen – von der EU bis zu den Kommunen. Es werden jedoch sehr unterschiedliche Mitbestimmungsrechte angeboten.

Auf allen Ebenen gibt es Instrumente der Bürgerbeteiligung: Auf EU-Ebene die Europäische Bürgerinitiative, auf Bundes- und Landesebene Petitionen und Dialogformate. Am vielfältigsten und kreativsten wird Bürgerbeteiligung in Kommunen angeboten und praktiziert. Werden beispielsweise Bürgerräte auf Bundesebene implementiert, ließe sich damit der (demokratisch machbare) Handlungsspielraum etwa für energie- oder verkehrspolitische Transformationen ausloten und zwar deutlich umfassender, als dies etwa durch Umfragen möglich ist.8 Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Verfahren ergebnisoffen ist und nicht durch die Regierung mögliche Ausgänge nahegelegt oder von vornherein verworfen werden.9 Internationale Beispiele demonstrieren, dass insbesondere der Umgang mit der Klimakrise Regierungen und Parlamente herausfordert, Bürgerräte zu Rate zu ziehen.10 In Deutschland musste der Klima-Bürgerrat von der Zivilgesellschaft organisiert werden.11

Da alle Menschen von den Folgen der Erderwärmung wie auch von den Maßnahmen, diese zu verhindern, betroffen sein werden, können Bürgerräte zwar die Bereitschaft der Bevölkerung exemplarisch ausloten, einen wirksamen Klimaschutz mitzutragen. Dies bedeutet aber noch nicht, dass sich diese Bereitschaft auch einstellt. Deshalb sollten möglichst viele Menschen an der Klima-Debatte beteiligt werden und diese Debatte in demokratische Entscheidungen münden.

Dabei ist die direkte Demokratie als Netz und doppelter Boden für die Bürgerbeteiligung unerlässlich. Dies zeigt auch das Beispiel des Klima-Bürgerrates in Frankreich. 149 Empfehlungen hat der französische Bürgerrat der Politik ins Stammbuch geschrieben.12 Umgesetzt wird davon nur wenig.13

Auf Landes- und kommunaler Ebene kann die direkte Demokratie flächendeckend genutzt werden. Und sie wird genutzt: Initiativen setzen den Klimaschutz damit auf die Tagesordnung der Gemeinde-, Stadträte und Kreistage, befördern so die Debatte und signalisieren Politik und Verwaltung Handlungsdruck. Gegebenenfalls werden mit Bürgerbegehren auch Abstimmungen erzwungen – zunehmend zu kologischen Themen.14 Das wird perspektivisch eine stärkere Bürgerbeteiligung und vor allem eine ernsthafte Berücksichtigung der Kritik und der Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern unterstützen.

Dieser von den Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern formulierte Wille zu einem wirksamen und konsequenten Klimaschutz kann die Reformbereitschaft auch auf Länder- und Bundesebene begünstigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Erfolg der Klimawende hängt auch ab von der Qualität der Beteiligung und Mitbestimmung durch die Bevölkerung. Hier genügt es nicht, nur die Bürgerbeteiligung auszubauen. Gleichzeitig verlangt die Klimakrise nach einem Ausbau der direkten Demokratie und damit der Mitbestimmungsrechte.

Ralf-Uwe Beck, Steffen Krenzer | Mehr Demokratie e. V. | Februar 2022



Quellen:

  1. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
  2. Vgl. z.B. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/nach-klima-strategie-einigung-merkel-verteidigt-klimapaket-16393990.html
  3. Urteil vom 29.4.21, siehe:
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
  4. BUND-Analyse zum Koalitionsvertrag: Gute Impulse – aber nicht auf 1,5-Grad-Pfad, https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-analyse-zum-koalitionsvertrag-gute-impulse-aber-nicht-auf-15-grad-pfad-wirksamkeit-von-massnahmen-zum-schutz-biologischer-vielfalt-unklar/
  5. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/2/2019/05/SR15_SPM_version_report_LR.pdf
  6. Bernd Ulrich, ZEIT ONLINE, 12.10.2019
  7. Vor dem Hintergrund des Corona-Lockdowns reden Klimaleugnerinnen und -leugner bereits heute vom drohenden Klima-Lockdown – ein Totschlagargument.
  8. https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/20212021-05-06_Institutionalisierung_von_losbasierten_Bu__rgerra__ten_1_.pdf
  9. So wurde z.B. bereits im Sondierungspapier der späteren Ampel-Regierung festgelegt: „Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.“, https://cms.gruene.de/uploads/documents/Ergebnis-der-Sondierungen.pdf
  10. https://www.buergerrat.de/aktuelles/prima-klima-durch-buergerraete/
  11. https://buergerrat-klima.de/
  12. https://www.buergerrat.de/aktuelles/klima-buergerrat-beschliesst-empfehlungen/
  13. https://www.deutschlandfunk.de/frankreich-nationalversammlung-verabschiedetfranzoesisches.697.de.html?dram:article_id=496693
  14. Allein 40 Radentscheide und elf Begehren zur kommunalen Klimaneutralität listet die Datenbank Bürgerbegehren für die vergangenen vier Jahre auf: http://datenbank-buergerbegehren.info/
     

Mehr Informationen zum Thema

Seite teilen:
Zum Anfang