Unsere Wahlrechts-Positionen

Bundestagswahlrecht


Bundestag verkleinern und Überhangmandate vermeiden? Natürlich geht das!

Beim Thema Wahlrechtsreform tritt Deutschland seit Jahren auf der Stelle - es gibt nach wie vor keinen befriedigenden Vorschlag. Der aktuelle Beschluss der großen Koalition ist nicht einmal mit allen Fraktionen abgestimmt. Warum er keine wirkliche Lösung bietet, erklärt unser Wahlrechts-Experte Karl-Martin Hentschel https://www.mehr-demokratie.de/experten-interview-zur-wahlrechtsrefom00.

Kriterien für eine Reform des Bundestagswahlrechts

Mehr Demokratie hat Kriterien für eine Reform des Bundestagswahlrecht formuliert. Diese finden Sie hier.

Vorschläge von Mehr Demokratie

Es gibt jenseits des deutschen Tellerrandes durchaus brauchbare Modelle, an denen sich der Vorschlag von Mehr Demokratie orientiert. Unsere Lösung: Weder reines Mehrheitswahlrecht, noch reine Verhältniswahl, sondern Personenwahl in "Mehrpersonenwahlkreisen" (also Wahlkreisen, in denen nicht nur ein, sondern mehrere Direktmandate vergeben werden). Wie das im einzelnen geht, erklärt unser Vorschlag für eine schnell umsetzbare Minimal-Variante einer Wahlrechts-Reform.


Wir schlagen vor, dass der neue Bundestag einen gelosten Bürgerrat über eine umfassende Wahlrechtsreform einberuft. Dabei sollten auch Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Ersatzstimme und Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass einbezogen werden

Mehr Personalisierung – aber kein Mehrheitswahlrecht

Die Wählerinnen und Wähler sollen mehr Personen als bisher wählen können, nicht nur Parteien. Mehr Demokratie lehnt aber die Einführung eines Mehrheitswahlrechts in Deutschland ab, da dann kleine Parteien nicht mehr im Parlament vertreten wären. Stattdessen wollen wir ein Personenwahlrecht mit Verhältnisausgleich. Wir wollen also mehr Personenwahl, damit die Wählerinnen und Wähler über ihre Abgeordneten entscheiden können und auch Wählerinnen  und Wähler kleinerer Parteien durch eine Abgeordnete oder Abgeordneten im Wahlkreis vertreten werden können. Der Vorschlag stellt aber auch sicher, dass die Parteien entsprechend ihrer Stimmenzahl repräsentativ im Bundestag vertreten sind.


Sperrklausel

Die Sperrklausel soll auf drei Prozent abgesenkt werden. Für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert, soll eine Ersatzstimme eingeführt werden.

Wahlalter

Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf Bundesebene bzw. zur Bundestagswahl soll auf 16 Jahre abgesenkt werden.

Ausländerwahlrecht

Das aktive und passive Wahlrecht soll auf alle EU-Bürgerinnen und Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausgeweitet werden, die seit längerem in Deutschland leben.

Antrag zum Ausländerwahlrecht

Direktwahl Bundespräsident

Mehr Demokratie lehnt die Direktwahl des Bundespräsidenten ab. Dessen Funktion ist vornehmlich eine repräsentative. Es gibt keine überzeugenden Gründe dafür, den Bundespräsidenten zur Wahrnehmung dieser Aufgaben besser zu legitimieren. Bei einer Direktwahl gäbe es eine Diskrepanz zwischen seiner gestärkten Legitimation bei gleichbleibenden Kompetenzen. Weiterhin würde eine Direktwahl die Illusion einer direktdemokratischen Beteiligung schaffen, die durch Zuschnitt des Amtes nicht erfüllt werden könnte. Das direktdemokratische Element einer Direktwahl bezöge sich lediglich auf die Wahl selbst; der politische Alltagsprozess wäre dadurch nicht demokratischer.

Reformvorschläge für den Bundestag

Auch wenn wir uns hauptsächlich für Direkte Demokratie einsetzen haben wir einige Vorschläge erarbeitet, wie die Arbeit im Bundestag verbessert werden könnte. Wir stellen sie hier zur Diskussion.

Vorschlag zur Verbesserung der Arbeit des Bundestages

Weitere Infos zur Kritik am Bundeswahlrecht gibt es hier...

Europawahlrecht

Sperrklausel bei Europawahlen

Mehr Demokratie lehnt die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen ab. Eine Sperrklausel jeglicher Höhe würde die Erfolgschancen kleinerer Parteien vermindern und das Prinzip der Gleichheit aller abgegebenen Stimmen einschränken. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zur Deutschland das EU-Parlament weniger Rechte hat und auch keine Regierung wählt, sodass das Argument der Ermöglichung von stabilen Regierungsbildungen hier ausscheidet. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zudem im November 2011 die hierzulande geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel für das EU-Parlament für verfassungswidrig. Am 5. Juli 2013 ließ der Bundesrat ein bereits am 13. Juni 2013 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen im Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde zu den Europawahlen vorsieht. Nach Inkrafttreten des neuen Europawahlgesetzes am 10. Oktober 2013 hat Mehr Demokratie dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. 

Chronologie über die Reformierung des Europawahlrechts finden Sie hier.

Weitere Infos hier...

Europaweite Listen – Mehr Demokratie für Europa

Mehr Demokratie lehnt die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen ab. Damit wird der europäische Charakter der Wahl gestärkt und die oft nationale Blickweise zurückgedrängt. Darüber hinaus hat Mehr Demokratie ein Positionspapier zur Neukonstituierung und Demokratisierung der EU beschlossen. Weiter Infos hier...

Länderwahlrecht

Direktwahl Ministerpräsident

Mehr Demokratie spricht sich gegen die Direktwahl von Ministerpräsidenten aus, da diese für die Regierungsfähigkeit auf Mehrheiten im Landtag angewiesen sind. Die Direktwahl eines Ministerpräsidenten würde einen grundlegenden Systemwechsel in unserem parlamentarischen Regierungssystem hin zu einer Präsidialdemokratie nach sich ziehen.

Ideen für Reformen der Landtagswahlrechte

Viele Jahre wurde über die  Reform des Bundestagswahlrechts gestritten, da der Bundestag um 23 Prozent größer ist als eigentlich vorgesehen. Das gleiche Problem besteht aber auch in vielen Bundesländern. So ist der Landtag Baden-Württembergs sogar um 28 % größer, der Hessens um fast 25 %. Auch die Landtage von Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt überschreiten die Sollgröße um mehr als 10 %. In allen Flächenbundesländern wäre die Einführung eines an unserem Modell für das Bundestagswahlrecht orientierten Landtagswahlrechtes möglich. Dadurch würde das Problem der Vergrößerung der Landtage gelöst werden. Dies würde allerdings in den Bundesländern eine grundlegende Veränderung der bestehenden Wahlrechte bedeuten. Es ist fraglich, dass dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt politisch durchsetzbar ist, zumal eine mit dem Bundestagswahlrecht vergleichbare Debatte über die Landtagswahlrechte bislang nicht stattgefunden hat. Wir machen daher im Folgenden einige Vorschläge, wie die Landtagswahlrechte an Einzelpunkten verändert werden könnten. Dabei orientieren uns am Vorschlag für das Bundestagswahlrecht. Die Vorschläge müssen nicht als Paket, sondern können auch jeweils einzeln umgesetzt werden.

Papier: Ideen für Reformen der Landtagswahlrechte


Weitere Infos zu den Wahlrechtsreformen in den Ländern

Kommunalwahlrecht

Kommunales Ausländerwahlrecht 

Mehr Demokratie setzt sich für die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ein. Jeder Mensch, der sich länger als fünf Jahre legal in Deutschland aufhält, das erforderliche Wahlalter erreicht und die sonstigen Bedingungen erfüllt hat, soll aktiv wie passiv an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen. Die demokratischen Rechte von erheblichen Teilen der Bevölkerung, nämlich die der Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, werden verletzt, da diese von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen sind. Die Interessenvertretung der vor allem in Großstädten wachsenden Gruppe der Migrantinnen und Migranten ist letztendlich vom guten Willen der Mehrheitsgesellschaft abhängig. Weiterhin ergeben sich Probleme der Legitimation und der Nichtberücksichtigung wichtiger kommunaler Interessen. Ein kommunales Ausländerwahlrecht ist ein Baustein auf dem Weg zur Einbürgerung und der Erteilung der vollständigen staatsbürgerlichen Rechte.

Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht

Kommunen sollen Instrumente ausprobieren können, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Dafür muss eine Experimentierklausel in das Kommunalwahlrecht des jeweiligen Landes aufgenommen und die einzelnen Instrumente benannt werden. Für Thüringen haben die Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet und dem Landtag übergeben.

Wahlalterabsenkung

Mehr Demokratie setzt sich für eine Absenkung des Wahlalters auf mindestens 16 Jahre für alle politischen Ebenen ein. Ein Wahlrecht für Kinder ohne jedes Mindestalter lehnt Mehr Demokratie ab.

Die Position zum Kinder- und Stellvertretungswahlrecht

Wir brgrüßen eine Absenkung des Wahlalters. Ein Wahlrecht für Kinder ohne jedes Mindestalter aber lehnen wir, da ein gewisses Maß an Informiertheit, Lebenserfahrung und allgemeiner Reife Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts sein sollte. Weiter lehnen wir ab, dass Eltern stellvertretend für ihre Kinder wählen, da dies den Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Wahl verletzt und Eltern gleichheitswidrig ein höheres Stimmgewicht zubilligt als Kinderlosen.

Weiße Sessel?

Die geringe Wahlbeteiligung ist ein Problem. Regelmäßig taucht der Vorschlag auf, man sollte entsprechend der Nichtwählerquote Sitze im Bundestag frei lassen, damit die Parteien einen Grund haben die Nichtwähler anzusprechen und sie zur Wahl zu motivieren. Auch wenn das zunächst mal logisch und interessant klingt, wir halten es nicht für den richtigen Weg.

Zum Papier "Weiße Sessel?"

Sonstiges

Wahlcomputer

Mehr Demokratie spricht sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern aus. Zum einen findet bei der Stimmauszählung mit einem Wahlcomputer die Stimmenspeicherung komplett im Inneren des Wahlcomputers statt. Die Wählerinnen und Wähler können also nicht mehr überprüfen, ob die Stimmen tatsächlich und unverändert registriert wurden.

Zum anderen ist es der Öffentlichkeit nicht mehr möglich, die Stimmauszählung durch Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zu überprüfen. Dadurch wird das Prinzip der öffentlichen Kontrolle von Wahlen, wie es das Bundeswahlgesetz vorschreibt, unterlaufen. Außerdem ist die Gefahr der Manipulation, etwa durch das unbemerkte Austauschen der Software, größer als bei einer Auszählung per Hand, da sie im Nachhinein schwerer nachgewiesen werden kann.

Hinzu kommt, dass das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet ist. Mit entsprechenden Geräten könnten nämlich Radiofrequenzen, die ein Wahlcomputer abstrahlt, aufgefangen und dadurch das Wahlverhalten festgestellt werden.

Die Mehr Demokratie-Mitgliederversammlung hat Beschlüsse zu verschiedenen Themenkomplexen rund um das Wahlrecht getroffen.

Bundestagswahlrecht

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