Bundesweite Volksabstimmung

Die dreistufige Volksgesetzgebung gibt Bürger/innen das Recht, selbst Gesetzesinitiativen zu starten und bei genügend Unterschriften einen bundesweiten und verbindlichen Volksentscheid dazu herbeizuführen.

Erklärvideo zu bundesweiten Volksabstimmungen

Grund- und Minderheitenrechte sollen nicht zur Abstimmung stehen. Initiativen, die Grund-und Minderheitenrechte berühren, sollen zu einem frühen Zeitpunkt durch das Verfassungsgericht überprüft und gestoppt werden können. Um eine gute Verknüpfung zwischen Volksinitiative und Parlament zu gewährleisten, kann das Parlament einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen. Transparenz ist wichtig, deswegen sollte es Klauseln zur Spendenoffenlegung geben. Dann wird klar, welche Interessen hinter einer Initiative stehen.

Mehr Demokratie e.V. hat einen Gesetzentwurf zur konkreten Ausgestaltung bundesweiter Volksentscheide erstellt, der die Erfahrungen zur direkten Demokratie weltweit berücksichtigt. Den gesamten Gesetzentwurf können Sie hier einsehen

Möglicher Ablauf eines von der Bürgerschaft
initiierten Volksentscheides:

Kostenloses Buch

Wir schenken Ihnen 100 Seiten voller Hoffnung für die Hosentasche. „Demokratie – Die Unvollendete“ – ein kleines türkis-grünes, leicht lesbares und motivierendes Buch. Jetzt hier kostenlos das Buch bestellen...

Seite teilen:
Zum Anfang