Volksbegehrensbericht 2021

Der Volksbegehrensbericht gibt einen Überblick über die direktdemokratische Praxis in den deutschen Bundesländern. Dabei werten wir die Praxis nach Anzahl, Häufigkeit, Themen und Erfolgen aus. Ein Ergebnis der Auswertungen lautet: Bis Ende 2021 initiierten die Bürgerinnen und Bürger 393 direktdemokratische Verfahren. Davon gelangten 101 zur zweiten Verfahrensstufe – dem Volksbegehren – und von diesen wiederum 25 zum Volksentscheid – zuletzt am 26. September 2021 in Berlin.


Dabei beobachten wir große Unterschiede zwischen den Bundesländern – etwa bei der Häufigkeit oder der Erfolgsquote. So wurden in den letzten 10 Jahren in Hamburg beispielsweise 25 Verfahren neu eingeleitet, in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz jeweils nur eines. Der Durchschnittswert beträgt 7,6 Verfahren. Und auch bei der Erfolgsquote gibt es in den Bundesländern große Unterschiede zum Durchschnittswert von 27,7 Prozent.

Bartable Title

Bundesweite Anzahl von Volksbegehren und Volksentscheiden (1946 - 2021)

Stufe 1: Volksinitiative / Antrag auf Volksbegehren

393

Stufe 2: Volksbegehren

101

Stufe 3: Volksentscheid

25
  • Themenbereiche
  • Geografische Verteilung der 25 Volksentscheide
  • Ergebnisse der Volksbegehren

Themenbereiche

Geografische Verteilung der 25 Volksentscheide

Ergebnisse der Volksbegehren

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Die Direkte Demokratie schiebt den Klimaschutz mit an – das zeigt der aktuelle Volksbegehrensbericht. Bis Ende 2021 zählte Mehr Demokratie in den Ländern insgesamt 71 direktdemokratische Verfahren mit Umweltschutzeffekten. Mehr als die Hälfte (39) dieser Verfahren wurden in den vergangenen zehn Jahren initiiert, was heute schon etwa ein Sechstel aller Verfahren „von unten” ausmacht.

Allerdings ist die Zahl der jährlich gestarteten Initiativen mit der Corona-Pandemie zurückgegangen. Waren 2018 und 2019 noch jeweils 17 Initiativen an den Start gegangen, zählen wir für 2020 zehn, im Jahr 2021 zwölf neue Verfahren. Die direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit der Einführung in den ersten Bundesländern im Jahr 1946 auf insgesamt 433. Davon wurden 393 von den Bürgern, also „von unten“ ausgelöst. Augenfällig ist das Gefälle zwischen den Bundesländern: Die lebendigste direktdemokratische Praxis verzeichnet der Bericht für Bayern (61), Hamburg (61) und Brandenburg (56). In die zweite Sammelstufe (Volksbegehren) kamen 101 Verfahren. 25 Mal haben die Bürger direkt über einen Gesetzentwurf abgestimmt (Volksentscheid), dies jedoch in nur sieben Bundesländern. In neun Ländern hat es bisher keinen Volksentscheid gegeben.

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Die direkte Demokratie wird immer häufiger genutzt – das zeigt der Volksbegehrensbericht 2019. Im vergangenen Jahr lag der Durchschnitt an Volksbegehren über dem der Jahre zuvor: 2018 wurden 17 direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern neu eingeleitet. Das ist nahezu eine Verdopplung gegenüber 2017 und gleichzeitig der vierthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt liefen im Jahr 2018 damit 31 direktdemokratische Verfahren.

Die durch Bürgerinnen und Bürger ausgelösten direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit 1946 auf insgesamt 351. Die meisten davon gab es in Bayern (57), Hamburg (50) und Brandenburg (49). In die zweite Sammelstufe zum Volksbegehren kamen allerdings nur 95 Verfahren. Zu einem Volksentscheid, also einem Gesetzentwurf, den die Bürgerinnen und Bürger direkt abstimmen konnten, kam es insgesamt in 24 Fällen.

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Alle Volksbegehrensberichte:

  • Volksbegehrensbericht 2017
  • Volksbegehrensbericht 2015
  • Volksbegehrensbericht 2013
  • Volksbegehrensbericht 2012
  • Volksbegehrensbericht 2011
  • Volksbegehrensbericht 2010
  • Volksbegehrensbericht 2009
  • Volksbegehrensbericht 2008
  • Volksbegehrensbericht 2007
  • Volksbegehrensbericht 2006
  • Volksbegehrensbericht 2005
  • Volksbegehrensbericht 2004
  • Volksbegehrensbericht 2003
  • Volksbegehrensbericht 2002
  • Volksbegehrensbericht 2001
  • Volksbegehrensbericht 2000
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