19. November 2016

Bundesmitgliederversammlung: Volksentscheid-Kampagne 2017 und CETA im Mittelpunkt


Die Bundesmitgliederversammlung am 12. November 2016 in Kassel beschäftigte sich mit drei großen Themenbereichen: Reformen bei der direkten Demokratie, CETA und die Kampagne zur Einführung der bundesweiten Volksabstimmung.

Von Ramona Pump

Unsere Bundesvorstandssprecherin Claudine Nierth hielt die Begrüßungsrede: Darin unterstrich sie, dass wir für Volksabstimmungen „von unten“ sind. Die Mitgliederversammlung wiederum dankte ihr für Ihren Auftritt bei „hart aber fair“ am 31. Oktober 2016 (weitere Infos hier…). Bis zur Mittagspause berichteten die Landesverbände von den unterschiedlichen Aktivitäten und Entwicklungen vor Ort.

Berichte aus den Landesverbänden

  • Baden-Württemberg arbeitet neben CETA am Thema „Mehr Demokratie in den Landkreisen“. Hier könnten in dieser Legislatur eventuell Verbesserungen erreicht werden.

  • In Berlin gab es eine Volksinitiative mit dem Ziel, die Volksgesetzgebung zu verbessern. Im gerade erst geschlossenen Koalitionsvertrag wurden einige Punkte aus dieser Initiative übernommen. Diesbezüglich wurde insbesondere Michael Efler für seinen Einsatz ein herzlicher Dank ausgesprochen. Er ist nun nicht mehr als Sprecher für den Bundesvorstand aktiv, da er ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt wurde.

  • In Brandenburg wird Mehr Demokratie im April 2017 eine Volksinitiative
    zur Verbesserung der direkten Demokratie starten.

  • In Hamburg hat das Verfassungsgericht gerade das geplante Volksbegehren
    gestoppt. Bei dem Bericht wurde länger ausgeholt und über die
    Entwicklung zu dieser Kampagne berichtet.

  • In Hessen tagt seit März ein Verfassungskonvent. Im nächsten Jahr soll hier eine große Bürgerbeteiligung stattfinden und zu den Landtagswahlen dann die obligatorische Abstimmung über die dort geplante Verfassungsänderung.

  • In Mecklenburg-Vorpommern wird in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass Volksbefragungen möglich werden. In Sachsen-Anhalt wurde ein Vorschlag in die Koalitionsverhandlung eingebracht, die Regelungen für Volksabstimmungen als auch das Landeswahlrecht zu ändern.

  • In Niedersachsen begleitete Mehr Demokratie die erste größere Reform seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Jahr 1996, hier wurde u.a. eine aufschiebende Wirkung eingeführt, eine Beratung von Bürgerbegehren durch die Kommunen eingeführt, der Kostendeckungsvorschlag gestrichen, die Quoren allerdings nur leicht gesenkt und Themenverbote bleiben bestehen. In Bremen hat eine Debatte um Veränderungen des von Mehr Demokratie per Volksbegehen durchgesetzten Wahlrechts begonnen.

  • Schleswig-Holstein ist nun das erste Bundesland, in dem die Teilnahme an einer Volksinitiative auch durch Online-Eintragung ermöglicht wird.

  • In Thüringen ist in nun ein eigenes Regelwerk für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beschlossen, auch für die kommunale Ebene sind die Regelungen verbessert worden. Ermöglicht ist nun, dass ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen kann. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürgerinnen und Bürger einen Alternativvorschlag einbringen (mit halbiertem Quorum von 3,5 %), was bisher einmalig in Deutschland ist. Damit die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Gestärkt wird auch die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden. Wird ein Entscheid später vom Gemeinderat angetastet, können die Bürger*innen mit halbiertem Quorum erneut eine Abstimmung verlangen. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit von Anträgen auf Abwahl von Bürgermeistern. Auch die CDU spricht über den „Wert der direkten Demokratie für die parlamentarische Demokratie“.

CETA-Kampagne

Unser Geschäftsführender Bundesvorstand Roman Huber berichtete über die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur gemeinsamen Bürgerklage von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch mit über 125.000 Menschen (weitere Infos hier...) und stellte fest: „Die Zivilgesellschaft hat noch nicht realisiert, wie erfolgreich die Bewegung tatsächlich ist.“ Es wurde sehr ausführlich über CETA berichtet und angeregt diskutiert. In den Bundesländern muss CETA noch einzeln abgestimmt werden – daher haben wir im Bündnis mit anderen Organisationen eigene Volksinitiativen in Schleswig-Holstein und NRW gestartet sowie ein Volksbegehren gegen CETA in Bayern auf den Weg gebracht, um das Abkommen im Bundesrat zu stoppen. Roman Huber stellte positiv heraus, dass sich die Bündnisse gegen TTIP und CETA zu einer neuen Form von Bewegung entwickelt hätten, in der die Grenzen der Organisationen in den Momenten der Zusammenarbeit verschwimmen. „Die Einsicht, es ist ein großes Ding, das können wir nur gemeinsam schaffen - das ist der größte Schatz!“, so Huber.

Volksentscheidskampagne 2017

Nach der Kaffeepause ging es mit der für das Bundestagswahljahr 2017 geplanten Kampagne zur Einführung der bundesweiten Volksabstimmung weiter. Claudine Nierth stellte zunächst die Idee eines Demokratie-Kongresses in Berlin Anfang September 2017 vor. Im Anschluss daran gingen Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck und Roman Huber auf weitere geplante Maßnahmen und Aktionen vor der Bundestagswahl und zu den Koalitionsverhandlungen ein. Dafür sollen im nächsten Jahr alle Kräfte gebündelt werden! Die Volksentscheidskampagne 2017 elektrisierte die Teilnehmenden – „Der bundesweite Volksentscheid wird kommen, wenn er im Koalitionsvertrag steht“, ist der Leitgedanke.


Behandlung von Anträgen

Anschließend wurden die Anträge zur Mitgliederversammlung behandelt. Angenommen wurde ein Antrag des Bundesvorstandes zur Änderung der Nummerierung der Satzung sowie ein Antrag von Nicola Quarz zur Änderung der Wahlordnung inklusive einem weitreichenden Änderungstrag von Paul Tiefenbach.

Das Schlusswort hatte ein Mitglied mit einem Gedicht zur direkten Demokratie.

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