Beschluss zur Reform des Bundestagswahlrechts

Vom 22. – 23. November fand im Erfurter Augustinerkloster die Bundesmitgliederversammlung (MV) von Mehr Demokratie statt. Beschlossen haben die rund 70 anwesenden Mitglieder u.a. ein neues Positionspapier zur Reform des Bundestagswahlrechts. Zudem gab es Workshops zu den Themen „Dezentrale Demokratie“ und „Demokratieaspekte in der Kampagne gegen TTIP und CETA“.

Von Charlie Rutz & Anne Dänner

Nach den Berichten der Landesverbände und des Bundesvorstandes berichtete Michael Efler über den Stand der Kampagne zur selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“, die mittlerweile von über 300 Organisationen aus 24 EU-Mitgliedsländern und fast einer Million Bürger/innen unterstützt wird (Weiterführende Informationen zur Kampagne gibt es hier…). Dazu fand im Anschluss an die MV auch ein Workshop statt.


Mehrere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit Fragestellungen wie:

  • Warum bedeuten private Schiedsgerichte und „regulatorische
    Kooperation“ eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie?

  • Wie würde sich TTIP auf den Alltag in den Kommunen auswirken?

  • Was gibt es für Alternativen zu TTIP?

  • Wie können Unterschriften für die EBI gesammelt werden?

  • Auf welche Art und Weise kann man ein lokales Bündnis anstoßen?

Bei der Behandlung der Anträge entfachte vor allem eine Initiative von Paul Tiefenbach eine kontroverse Debatte. Anlässlich des kürzlichen Referendums in Schottland und der  Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien, Belgien oder Italien wurde diskutiert, ob es ein Recht auf Sezession per Volksentscheid geben sollte. Tiefenbach forderte, sich dafür einzusetzen, dass sich Regionen aus einem Staat abspalten dürfen, wenn die Bevölkerungsmehrheit dies in einem demokratischen Volksentscheid beschließt. Noch über den Sezessions-Antrag hinaus ging der Antrag von Thomas Hilbert, grundsätzlich alle Themen per Volksentscheid abstimmen zu können, der aber mehrheitlich abgelehnt wurde.

Teile der Versammlung sahen beide Vorschläge sehr kritisch und plädierten für die Ablehnung. Da eine breitere Diskussion unumgänglich schien, entschied die MV, dass der AK Europa das Thema weiter beraten und dann erneut der MV vorlegen solle.

Auch Anträge zur Weiterentwicklung der EU zu einem demokratischen Bundesstaat wurden an den AK Europa verwiesen. Fortschritte gab es bei der Positionierung zum Bundestagswahlrecht: Bereits im Herbst 2013 hatte die Mitgliederversammlung Schwerpunkte für eine Reform des Bundestagswahlrechts beschlossen. Darauf basierend formulierte der AK Wahlrecht ein Positionspapier, das von der Mitgliederversammlung nun mehrheitlich angenommen wurde. Dieses sieht unter anderem vor:

  • Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen auf
    drei Prozent und die Einführung einer Ersatzstimme.

  • Die verbindliche Aufstellung von Bundestagskandidat/innen einer
    Partei soll auch mittels einer Urwahl durch alle Parteimitglieder
    möglich sein. Laut Parteiengesetz ist dies derzeit nur auf
    Mitglieder- und Delegiertenversammlungen erlaubt.

  • Das Wahlalter für das aktive Wahlrecht soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

  • Einführung einer Proteststimme: Leere Stimmzettel sollen künftig
    nicht zusammen mit den gültigen Stimmen, sondern getrennt als
    Proteststimmen ausgewiesen werden. Denn wer einen Stimmzettel
    leer in die Urne steckt, gibt sich damit als politischer Mensch zu
    erkennen, der den Gang zum Wahllokal auf sich nimmt, aber mit
    dem Angebot, das zur Abstimmung steht, unzufrieden ist.


Durch die MV führten als souveräne Moderatoren Bernhard Marx und Bertram Böhm.

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