Arbeitskreis Bürgerbeteiligung

Spätestens seit Stuttgart 21 ist Bürgerbeteiligung in aller Munde. Doch was ist eigentlich Bürgerbeteiligung bzw. "Öffentlichkeits­beteiligung"? Was ist eine "gute" Beteiligung und in welchem Verhältnis stehen die Verfahren der Bürgerbeteiligung eigentlich zur direkten Demokratie? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der Arbeitskreis. Jede und jeder Interessierte ist herzlich dazu eingeladen, im Arbeitskreis aktiv zu werden.

2017 hat der Arbeitskreis ein umfassendes Papier verfasst, wie Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sich verbinden lassen.

Positionspapier 19: Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie verbinden (PDF)

Beratung

Beratungsanfragen können an Fabian Reidinger gestellt werden (Kontakt rechts oben).

Arbeit und Ziele des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung:

  • Formulieren von Mindeststandards / Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligungsverfahren
  • Verfassen von Positions- und Thesenpapieren
  • Aufbau einer Beratungskompetenz auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligungsverfahren
  • Formulieren von Gesetzentwürfen, um Bürgerbeteiligungsverfahren in Ländern und Kommunen mit Hilfe von Volks- und Bürgerentscheiden zu verankern
  • Informieren von Mitgliedern und Öffentlichkeit

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