Hans Herbert von Arnim: „Die Hebel der Macht und wer sie bedient – Parteienherrschaft statt Volkssouveränität“

Hans Herbert von Arnim: „Die Hebel der Macht und wer sie bedient – Parteienherrschaft statt Volkssouveränität“, Wilhelm Heyne Verlag München 2017, 448 Seiten, 21.99 Euro, ISBN: 978-3-453-20142-2

Die Hebel der Macht und wer sie bedient –
Parteienherrschaft statt Volkssouveränität

von Hans-Dieter Weber

Warum schauen die Parteien eine ganze Legislaturperiode lang tatenlos zu, wie aus dem deutschen Bundestag nach der nächsten Wahl ein „Bläh-Parlament“ wird, das nach Schätzungen die Steuerzahler/innen jährlich bis zu 100 Millionen Euro zusätzlich kostet? („Stern“ vom 30.3.2017)? Warum tun sich die Parteien in Deutschland mit der direkten Demokratie so schwer, obwohl sie doch beispielsweise in der Schweiz schon lange und mit beeindruckendem Erfolg praktiziert wird? Warum hat das hamburgische Verfassungsgericht das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ abgeschmettert? Wieso entscheiden die Parteien selbst über das Wahlrecht, obwohl sie doch direkt betroffen, also befangen sind? Wieso dürfen die deutschen Parlamentarier/innen „in eigener Sache“ über ihre Diäten, Extra-Diäten und Mitarbeiterpauschalen sowie über ihre staatliche Altersversorgung entscheiden? Wem solche oder ähnliche Fragen manchmal durch den Kopf gehen, dem empfehle ich unbedingt die Lektüre von Hans Herbert von Arnims neuem Buch: „Die Hebel der Macht und wer sie bedient – Parteienherrschaft statt Volkssouveränität“. 

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes schufen 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands Grundlagen für eine demokratische Staatsordnung nach westlichem Vorbild. In Artikel 20 legten sie den Grundsatz der Volkssouveränität als vorrangig fest. Nach den leidvollen Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und der NSDAP wurde die zukünftige Rolle der Parteien im Artikel 21 lediglich in einem einzigen Satz erwähnt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Hinzu kamen eine Reihe von Vorkehrungen zur Sicherung der rechtsstaatlichen Demokratie: die Gewaltenteilung, das Wahlrecht, die Kontrolle durch unabhängige Instanzen und durch die Öffentlichkeit.

Leider fehlten im Grundgesetz von Anfang an weitergehende und konkretisierende Regelungen zur Ausübung der Volkssouveränität, zum Beispiel durch direkte Demokratie. Dadurch entstand ein gewisses „Machtvakuum“. Die politische Initiative ging zwangsläufig auf die Parteien über, die Legislative und Exekutive mit ihren Vertreter/innen besetzen und so mittels Gesetzgebung und Staatsmacht Schritt für Schritt ein politisches System nach ihren Vorstellungen schaffen konnten. Das Volk hingegen, der eigentliche Souverän, wurde de facto mehr und mehr entrechtet und in die Rolle eines passiven Zuschauers, ja Bittstellers gedrängt.

Dieser vielleicht historisch bedingte „Geburtsfehler“ im Grundgesetz wurde bis heute nicht behoben, weil den Bürger/innen in Deutschland bisher Abstimmungen über ihre Verfassung verwehrt werden - im internationalen Vergleich eine nahezu einmalige Entrechtung. Selbst die Bevölkerung der DDR stimmte 1968 in einem Volksentscheid über die DDR-Verfassung ab, wenn auch nur bedingt demokratisch. Auch nach der Wiedervereinigung der zwei deutschen Teilstaaten 1990 gab es keine Abstimmung, obwohl dies im Grundgesetz der alten Bundesrepublik ausdrücklich so geregelt war.

Das Grundgesetz ändern können bis heute nur die Parteien und die haben verständlicherweise aus ihrer Sicht kein Interesse an Einschränkungen ihrer realen Machtfülle. Die katastrophalen Folgen der daraus resultierenden, weitgehend unkontrollierten Machtentfaltung durch die Parteien für die Demokratie in Deutschland arbeitet Hans Herbert von Arnim in seinem neuen Buch gewohnt unbestechlich, akribisch und mit wissenschaftlicher Präzision heraus. Seine Thesen belegt er mit konkreten und nachweisbaren Fakten. Beispielhaft und in der gebotenen Kürze seien hier aus seinem aktuellen „Befund“ angeführt: bürgerferner Parteienabsolutismus, Schwächung der Gewaltenteilung, Ämterpatronage, Verflechtung von Rechtsprechung und Politik (bis hin zu den Verfassungsgerichten), Entwertung des Wahlrechts, weitgehende Ausschaltung öffentlicher Kontrollen durch Besetzung von Schlüsselpositionen, Durchsetzung eigener Interessen durch Bildung von Parteien-Kartellen, ausufernde Bezahlung und zahlreiche Privilegien der „Volksvertreter“, Selbstbedienung der Politiker/innen sowie der Parteien auf Kosten der Steuerzahler/innen, zunehmende Politik- Parteien- und Demokratieverdrossenheit. Er fasst zusammen: „Der Fehler liegt im System.“ Wenn er von „den Parteien“ spricht, meint er damit nicht das einfache Parteimitglied, das sich nach Feierabend ehrenamtlich oder für eine geringe Aufwandsentschädigung in seiner Gemeinde engagiert. Er meint vielmehr die Berufspolitiker/innen in den Ländern, im Bund und in der EU. 

Ansatzpunkte für „Therapien“ sieht der Autor beispielsweise beim Wahlrecht (offene Listen, Vorwahlen, Senkung von Sperrklauseln, Direktwahl der Ministerpräsident/innen in den Ländern sowie der/des Bundespräsidentin/en), aber auch in einer öffentlich kontrollierten und angemessenen Politik- und Parteienfinanzierung. Vor allem aber fordert er dringend eine praktikabel ausgestaltete direkte Demokratie. Damit wird auch bei Hans Herbert von Arnim deutlich, warum eine Initiative für direkte Demokratie auf Bundesebene im Bundestagswahljahr 2017 so wichtig ist. Zugleich zeigt sein Buch, worum es dabei in Wirklichkeit geht und mit welchen Widerständen deshalb zu rechnen ist.  

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