Fragen und Antworten zum Bürgerrat „Ernährung im Wandel“

  • Wie funktioniert ein Bürgerrat?

    Bei Bürgerräten geht es darum, dass ein Querschnitt der Bevölkerung ein für die ganze Gesellschaft wichtiges politisches Thema diskutiert und Vorschläge für die Politik erarbeitet. Bürgerräte setzen auf das Losverfahren.

    Die Teilnehmenden werden per Zufallsauswahl ermittelt und bilden so die Bevölkerung in ihrer ganzen Breite ab. Die zufällig ausgewählten Menschen treffen sich mehrmals über einen längeren Zeitraum hinweg, zum Beispiel abends und an den Wochenenden. Eine professionelle Moderation sorgt dafür, dass alle gleichermaßen zu Wort kommen, dass die Gesprächsatmosphäre gut ist, dass alle dem Prozess folgen können und dass Ergebnisse festgehalten werden.

    In der großen Runde werden Themen eingeführt und Expertinnen und Experten bringen alle auf den gleichen Wissensstand. In kleinen Gruppen (von etwa7 Personen) wird dann diskutiert und es werden Ideen und Lösungsvorschläge erarbeitet.

    Bürgerrat-Versammlungen sind ein ziemlich genaues Abbild der Bevölkerung. Es bringen sich auch diejenigen ein, die sonst nicht politisch aktiv sind und nicht an Beteiligungsverfahren teilnehmen. Dadurch fließen ganz unterschiedliche Lebenserfahrungen und Perspektiven mit ein. Im Bürgerrat sprechen auch Menschen miteinander, die im Alltag nicht viel oder gar nichts miteinander zu tun haben. Dadurch werden die Diskussionen spannender, die Perspektiven vielseitiger und die Ergebnisse besser. Lobby- und Interessengruppen haben keinen Platz in den Diskussionsrunden, auch Expertinnen und Experten werden nur für Rückfragen einbezogen.

    Bürgerräte zielen darauf, dass die Teilnehmenden zusammenarbeiten und wenn möglich ein Konsens gefunden wird. Sie sollen Vorschläge für aktuelle politische Fragen machen, die im Alltag der Menschen eine Rolle spielen. Ihre Empfehlungen können der Politik als Kompass für anstehende Entscheidungen dienen.

  • Wie funktioniert das Losverfahren?

    Am Bürgerrat sollen 160 Personen teilnehmen. Sie sollen einen Querschnitt der Bevölkerung möglichst gut abbilden. Dafür werden bestimmte soziodemografische Kriterien abgefragt und die Gruppe der 160 Personen dementsprechend zusammengestellt. Grundsätzlich soll jeder Einwohner und jede Einwohnerin Deutschlands ab 16 Jahren die Chance haben, ausgelost zu werden.

    Für die Zufallsauswahl werden aus den Einwohnermelderegistern der Gemeinden Stichproben gezogen. Es müssen so viele Menschen angesprochen werden, dass auch politisch weniger aktive Menschen, die sich seltener zurückmelden, gut vertreten sind. Deshalb werden rund 20.000 Menschen angeschrieben: Sie werden eingeladen und können sich bei Interesse registrieren.

    Bei der Registrierung werden zum Beispiel Informationen zu Alter, Bildung, Einstellung zum Thema des Bürgerrats usw. abgefragt. Mit Hilfe dieser Angaben werden verschiedene mögliche Gruppen von 160 Personen („Samples“) zusammengestellt. Jedes Sample bildet die Breite der Bevölkerung in Deutschland ab. Eines dieser Samples wird dann bei einer öffentlichen Bürgerlotterie am 21. Juli 2023 von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zufällig gezogen. Damit stehen dann die 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats fest.

    Alle, die sich angemeldet haben, aber bei der Auslosung nicht gezogen wurden, bekommen ebenfalls eine Rückmeldung. Die Zufallsauswahl wird im Auftrag des Bundestags vom nexus Institut und von der Sortition Foundation konzipiert, organisiert und durchgeführt.

    Für den Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ werden folgende Auswahlkriterien genutzt.

    1. Wohnort im Bundesland

    2. Gemeindegröße des Wohnorts

    3. Alter

    4. Geschlecht

    5. Höchster Bildungsabschluss

    6. Einstellung zu einer themenbezogenen Frage: Vegetarisch/vegan lebend oder nicht?

    Der Anteil der zu einer Gruppe gehörenden Menschen im Bürgerrat soll ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen.

    Beispiel: Ungefähr 12 Prozent der Gesamtbevölkerung geben an, sich vegetarisch oder vegan zu ernähren. Demnach sollten auch rund 12 Prozent vegan oder vegetarisch lebender Menschen im Bürgerrat vertreten sein. Hier geht es darum, dass trotz unterschiedlicher Rückmeldezahlen aus den verschiedenen Gruppen im Bürgerrat ungefähr ein Querschnitt der Bevölkerung abgebildet wird (also z.B. nicht überproportional viele Vegetarierinnen und Vegetatier).

    Mehr Informationen: So funktioniert die Auslosung – Zufallsauswahl im Detail erklärt (pdf)

  • Wie wird sichergestellt, dass im Bürgerrat viele verschiedene Perspektiven einfließen?

    Ein Problem kann am besten gelöst werden, wenn man es von vielen Standpunkten aus betrachtet. Die Menschen, die das Problem bearbeiten, sollten sich daher möglichst vielfältig zusammensetzen und möglichst vielfältige Informationen bekommen. Neben der Zusammensetzung der Teilnehmenden und der Auswahl der Expertinnen und Experten ist dabei eine gute Moderation wichtig. Sie sorgt dafür, dass ganz unterschiedliche Menschen gut miteinander reden und beraten können.

    Bürgerrats-Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten sozialen Zusammenhängen. Sie sind in Rente, stehen mitten im Arbeitsleben oder gehen noch zur Schule. Männer, Frauen und diverse Menschen sind dabei. Sie haben studiert oder keinen Schulabschluss. Sie kommen aus Dörfern ebenso wie aus Millionenstädten. Sie leben schon immer in Deutschland oder ihre Eltern oder sie selbst sind nach Deutschland eingewandert. Manche stehen gerne im Rampenlicht, andere sind eher in sich gekehrt. Jede einzelne Person kommt in einem Bürgerrat zu Wort – dafür sorgt die Moderation. Gerade auch die Leiseren, die Introvertierten, den Jüngeren, den Vorsichtigen werden im Bürgerrat gehört. Unterschiedliche Sichtweisen werden nicht nur zugelassen, sondern auch wertgeschätzt. Minderheitenmeinungen oder Probleme, die im Verlauf der Beratung auftauchen, werden von der Moderation festgehalten. Auch diese Positionen werden ins Bürgergutachten einfließen, so dass Spannungen und abweichende Meinungen sichtbar werden.

  • Warum organisiert der Bundestag den Bürgerrat nicht selbst?

    Um Beteiligungsverfahren mit ausgelosten Menschen zu organisieren, sind spezielles Fachwissen und Erfahrungen nötig. Außerdem brauchen solche Verfahren viel Zeit und Personal. Es sind viele Mitarbeitende nötig, um das Losverfahren durchzuführen, den Bürgerrat zu organisieren, zu moderieren und die Öffentlichkeit zu informieren. Das kann nicht allein von der Bundestagsverwaltung abgedeckt werden. Drei Beispiele:

    Beispiel 1: Für die Moderation der Kleingruppen auf einer Bürgerrat-Veranstaltung werden ungefähr 40 geschulte Moderatorinnen und Moderatoren benötigt.

    Beispiel 2: Die Einladung mit einem ersten Fragebogen zum Bürgerrat wird an ungefähr 20.000 Personen versandt. Deren Rückfragen und Rückmeldungen müssen verarbeitet werden.

    Beispiel 3: Wenn die Ausgelosten feststehen, müssen ungefähr 40 Pressemitteilungen an Lokalmedien verschickt werden. Rückfragen und Gesprächswünsche von Journalistinnen und Journalisten müssen beantwortet werden.

    In einer EU-weiten Ausschreibung wurden deshalb Durchführungsinstitute  gesucht und beauftragt.

  • Was ist die „Stabsstelle Bürgerräte“ und welche Aufgabe hat sie?

    Die Stabsstelle Bürgerräte ist Teil der Bundestagsverwaltung. Sie gehört zu der Abteilung des Bundestags, die sich unter anderem um Wissenschaft und Außenbeziehungen kümmert und von Frau Dr. Silke Albin geleitet wird. Die Stabsstelle sorgt dafür, dass Bürgerräte dauerhaft gut organisiert und wissenschaftlich begleitet werden.

    In der Stabsstelle arbeiten derzeit sechs Personen. Sie hat die Abläufe und Anforderungen des Parlaments im Blick und ist in ständigem Kontakt mit den zuständigen Ausschüssen, Abgeordneten und anderen Verwaltungsmitarbeitenden. Die Stabsstelle stimmt die Abläufe im Bundestag und in der Verwaltung mit den Tätigkeiten der Durchführungsinstitute ab. Sie bündelt und dokumentiert Wissen und Kontakte, um sie für künftige Bürgerräte zu nutzen.

    Für den aktuellen Bürgerrat hat die Stabsstelle die Ausschreibung und Leistungsbeschreibung organisiert. Darin ist genau beschrieben, was bei der Durchführung des Bürgerrats zu beachten ist. Die Stabsstelle achtet darauf, dass diese Vorgaben bei der Durchführung des Bürgerrats eingehalten werden.

  • Wer hat den Auftrag zur Durchführung des Bürgerrats bekommen und wie wurde das entschieden?

    Die ersten drei Bürgerräte im Auftrag des Bundestags wurden EU-weit ausgeschrieben. Für die Durchführung wurden zweimal drei Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, die jeweils in den Jahren 2023 und 2024 ausgegeben werden dürfen. Es gibt genaue Bewertungskriterien für solche Ausschreibungen. Dabei kommt es neben dem Preis auch auf viele weitere Qualitätsfaktoren an. Welcher Aspekt wie hoch gewichtet wird, ist im Voraus genau festgelegt. Die Ausschreibung haben auf Beteiligungsverfahren spezialisierte Organisationen und ein Demokratie-Fachverband gewonnen: eine Bietergemeinschaft aus

    Mehr Informationen:

  • Wie wird/wurde das Thema für den aktuellen Bürgerrat festgelegt?

    Der Bundestag beschäftigt sich schon seit vielen Monaten mit Bürgerräten. Eine „Berichterstattergruppe Bürgerräte“, in der alle Fraktionen vertreten sind, hat dazu Fachleute angehört, verschiedene Themen geprüft und über die Umsetzung diskutiert. Für den aktuellen Bürgerrat hat der Bundestag ein Thema festgelegt, auf das sich alle Fraktionen geeinigt haben. Im „Einsetzungsbeschluss“ wird bereits festgelegt, welche Ausschüsse sich später mit den Ergebnissen des Bürgerrats befassen sollen. Damit ist sichergestellt, dass die Vorschläge nicht in der Schublade verschwinden.

  • Was kostet der aktuelle Bürgerrat?

    Der Auftragswert, also die Summe, die mit dem Dienstleister vereinbart wurde, liegt bei rund 1,5 Millionen. Dabei gibt es auch einige „Eventualpositionen“. Es sind also Kosten mit eingeplant, von denen noch nicht sicher ist, ob sie auch wirklich anfallen. Das gilt zum Beispiel für zusätzliche Veranstaltungen zu den Sitzungen des Bürgerrats oder die Erstellung von besonderen Dokumentations-Videos. In den 1,5 Millionen Euro noch nicht enthalten sind die Kosten für Tagungsräume und Unterkunft. Das Haushaltsrecht des Bundestags legt fest, dass pro Jahr nicht mehr als 3 Millionen Euro ausgegeben werden dürfen.

  • Was passiert mit den Ergebnissen? Wie „verbindlich“ sind sie für das Parlament?

    Der Bürgerrat übergibt seine Empfehlungen in Form eines Bürgergutachtens an die Bundestagspräsidentin. Diese erstellt daraus eine „Bundestagsdrucksache“ und gibt diese in die parlamentarische Beratung. Schon bei der Einsetzung des Bürgerrates hat der Bundestag festgelegt, welche Ausschüsse sich mit den Ergebnissen befassen werden.

    Der Bundestag legt fest, was mit den Ergebnissen geschieht. So kann zum Beispiel ein Ministerium beauftragt werden, einen Gesetzentwurf zu einer bestimmten Empfehlung zu entwerfen. Grundsätzlich gilt: Bürgerräte machen Vorschläge und beraten das Parlament, sie treffen selbst keine Entscheidungen und ersetzen nicht die Auseinandersetzung im Bundestag.

    Das heißt konkret:  Die Empfehlungen von Bürgerräten entstehen nach einer ausführlichen, vertieften und informierten Debatte. Dabei geht es nicht um Schlagabtausch und Machtpositionen. Bürgerräte zeigen, auf was sich ein Querschnitt der gesamten Gesellschaft einigen kann. Das ist eine wichtige Grundlage für Entscheidungen des Parlaments. Die letztendliche Entscheidung und damit auch die Verantwortung bleibt aber beim Bundestag.

    Den Teilnehmenden des Bürgerrats und er Öffentlichkeit wird mitgeteilt, ob Ergebnisse abgelehnt, teilweise oder ganz übernommen werden.

  • Wie sind Politikerinnen und Politiker eingebunden?

    Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sind Bürgerräte ein besonderes Anliegen: „Mit Bürgerräten wollen wir unsere parlamentarische Demokratie stärken und mehr Teilhabe ermöglichen. Die Menschen wünschen sich mehr Dialog. Bürgerräte bieten hier eine starke Chance zur besseren Mitsprache. Für die Erfolgsgeschichte von Bürgerräten ist entscheidend, dass sie die Gesellschaft möglichst breit abbilden – und konkrete Themen behandeln, die die Menschen in ihrem Alltag betreffen“, sagte sie zum Start der Vorbereitungen für den ersten Bürgerrat am 31. März 2023. Auch ihr Vorgänger  Wolfgang Schäuble hatte die ersten Bürgerräte auf Bundesebene eng begleitet und war Schirmherr des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt.“

    Im Bundestag wird bereits seit 2022 über das Thema Bürgerräte gesprochen. Eine „Berichterstattergruppe Bürgerräte“, in der alle Fraktionen vertreten sind, hat dazu Fachleute angehört, verschiedene Themen erwogen und über die Umsetzung diskutiert. Für den aktuellen Bürgerrat hat der Bundestag ein Thema festgelegt, auf das sich alle Fraktionen verständigt haben. Im „Einsetzungsbeschluss“ wird bereits festgelegt, welche Ausschüsse sich später mit den Ergebnissen des Bürgerrats befassen sollen. Damit ist sichergestellt, dass sie nicht in der Schublade verschwinden.

    Die Berichterstatter der Fraktionen beobachten den gesamten Bürgerrat-Prozess und können Hinweise darauf geben, wie die Ergebnisse gestaltet sein müssen, damit der Bundestag gut damit arbeiten kann.

    Zusätzlich sollen Fachpolitikerinnen und -politiker plus Vertreterinnen und Vertreter der thematisch zuständigen Ministerien den Bürgerrat begleiten. Sie können zum Beispiel  Expertinnen und Experten für den Bürgerrat empfehlen. Nach etwa der Hälfte der Bürgerrats-Sitzungen werden auch Fachpolitiker aus Bundestag und Fach-Ministerien vom Bürgerrat angehört.

  • Welche Rolle spielen die Expertinnen und Experten beim Bürgerrat?

    Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass alle Bürgerrat-Teilnehmenden ungefähr den gleichen Wissensstand zum Thema des Bürgerrats haben. Dafür halten sie kurze Vorträge und Präsentationen für die Ausgelosten. Sie stehen auch für Rückfragen zur Verfügung. Das Gespräch mit den Expertinnen und Experten findet in der großen Runde statt. Die eigentlichen Debatten finden jedoch in kleinen Gruppen statt, zu denen die Expertinnen und Experten keinen Zutritt haben. So wird sichergestellt, dass die Diskussion ehrliche und ergebnisoffen verläuft. Niemand muss Sorge vor „peinlichen“ oder „unerwünschten“ Äußerungen haben.

  • Was macht das „Wissenschaftliche Begleitgremium“?

    Im Wissenschaftlichen Begleitgremium sitzen bis zu zwölf Fachleute, die sich mit dem Thema des Bürgerrats auskennen. Sie vertreten keine eigenen inhaltlichen Interessen. Das Begleitgremium  wird von allen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, besetzt, also auch von der Opposition. Damit wird sichergestellt, dass möglichst unterschiedliche Positionen vertreten sind. Die Mitglieder müssen Hochschulen oder staatlich anerkannten Einrichtungen angehören. Folgende Aufgaben hat das Gremium:

    • Das Wissenschaftliche Begleitgremium hilft, Themen und Fragestellungen für den Bürgerrat einzugrenzen.
    • Es unterstützt bei der Ausarbeitung der Informationen für die Ausgelosten.
    • Es hilft bei der Auswahl und Gewinnung von Expertinnen und Experten.
    • Es kann während des Bürgerrats für „Faktenchecks“ hinzugerufen werden. Mögliche Fragen sind: Ist ein konkreter Bürgerrat-Vorschlag machbar? Welche Konflikte bringt dieser Vorschlag mit sich? Wurde schon einmal etwas Ähnliches versucht?
    • Das Begleitgremium unterstützt das Durchführungsteam während des ganzen Bürgerrats mit seinem Fachwissen.

Hintergrundfragen

  • Sind Bürgerräte nicht eine Gefahr für die repräsentative Demokratie?

    Bürgerräte ergänzen die repräsentative Demokratie. Sie erarbeiten Vorschläge und Empfehlungen, die in die Politik einfließen sollen. Diese Vorschläge richten sich an den jeweiligen Auftraggeber.

    Für die Bürgerräte im Auftrag des Deutschen Bundestags gilt: Sie beraten und machen Vorschläge, die vom Parlament ernst genommen und behandelt werden. Ob und wie diese Vorschläge umgesetzt werden, bleibt dem Bundestag überlassen. Die Teilnehmenden eines Bürgerrats und die Öffentlichkeit werden transparent über den Umgang des Bundestags mit den Empfehlungen informiert.

    Es geht nicht darum, dass geloste Bürgerräte Entscheidungen treffen, so wie es anfänglich von der Letzten Generation gefordert wurde. Es geht auch nicht darum, das Parlament oder Teile davon auszulosen. 

  • Wie unterscheidet sich der von der Letzten Generation geforderte Gesellschaftsrat von den Bürgerräten des Bundestags?

    Gemeinsam ist beiden Ansätzen, dass sie mit ausgelosten Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Dadurch soll ein Querschnitt der Bevölkerung abgebildet werden. Die Bearbeitung einer konkreten Fragestellung und der Einsatz von Expertinnen und Experten sind weitere Gemeinsamkeiten. Die Letzte Generation fordert allerdings, dass sich die Ausgelosten in einem Gesellschaftsrat mit folgender Fragestellung beschäftigen: „Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe?“. Anders als die Bürgerräte des Bundestages soll der Gesellschaftsrat nicht vom Parlament, sondern von der Regierung einberufen werden. Die Regierung soll dabei die Notwendigkeit eines solchen Rates ausrufen und "klar, sowie öffentlich" kommunizieren, was mit den Empfehlungen passiert. 

    Für die Bürgerräte des Bundestags ist vorgesehen, dass sich die Fraktionen auf das jeweilige Thema verständigen. Bürgerräte sind als beratendes Instrument zu Fragestellungen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse gedacht. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sagte dazu Ende März anlässlich der Vorbereitungen zum ersten Bürgerrat des Bundestags: „Mit Bürgerräten wollen wir unsere parlamentarische Demokratie stärken und mehr Teilhabe ermöglichen. Die Menschen wünschen sich mehr Dialog. Bürgerräte bieten hier eine starke Chance zur besseren Mitsprache. Für die Erfolgsgeschichte von Bürgerräten ist entscheidend, dass sie die Gesellschaft möglichst breit abbilden - und konkrete Themen behandeln, die die Menschen in ihrem Alltag betreffen.“

    Was das jeweilige Thema ist und wie die Empfehlungen weiterbehandelt werden, wird vom ganzen Bundestag in einem sogenannten Einsetzungsbeschluss festgelegt.

    Hintergrund: Stellungnahme von Mehr Demokratie zur Forderung der Letzten Generation nach einem „Gesellschaftsrat“

  • Was ist damit gemeint, dass Moderation, Expertinnen und Experten neutral sein müssen?

    Ziel der Bürgerräte ist es, die ganze Bandbreite von gesellschaftlichen Positionen abzubilden. Das gilt natürlich nur, solange diese Positionen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Bei der Auswahl der Expertinnen und Experten für den Bürgerrat berät das Wissenschaftliche Begleitgremium. Die Expertinnen und Experten selbst werden so zusammengestellt, dass möglichst verschiedene Auffassungen und Wissensgebiete vertreten sind. Die Fachleute sollen deutlich machen, was gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisstand ist, wo Unsicherheiten bestehen oder was Mehrheits- und was Einzelmeinung ist. Um auch Erfahrungswissen verfügbar zu machen können auch Betroffene und mit dem Thema befasste Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden. Die Teilnehmenden des Bürgerrates können selbst weitere Expertinnen und Experten vorschlagen.

    Die Aufgabe der Moderation ist es, die Diskussion der Bürgerinnen und Bürger untereinander so anzuleiten, dass alle gleichermaßen zu Wort kommen. Die Moderation soll dafür sorgen, dass sich die Teilnehmenden sicher und gut orientiert fühlen und dass ihre Aussagen und Vorschläge gut zusammengefasst werden. Persönliche Ansichten, Weltanschauung, politische Haltung, Religion und so weiter bleiben bei der Moderation außen vor.

  • Wie wird die Qualität des Bürgerrats überprüft?

    Die gesamte Arbeit des Bürgerrats wird transparent kommuniziert. Der Bundestag und die durchführenden Organisationen  sind offen für Kritik und Rückmeldungen. Die Stabsstelle des Bundestags überprüft, ob die Organisationen umsetzen, was im Auftrag festgelegt wurde. Zudem wird der Bundestag noch eine wissenschaftliche Evaluation ausschreiben, damit von unabhängiger wissenschaftlicher Stelle der Prozess überprüft wird.
     Jeder Bürgerrat wird außerdem von einer kleinen Gruppe von Fachleuten begleitet, die sich mit dem jeweiligen Thema auskennen (siehe eigene FAQ zum „Wissenschaftliche Begleitgremium“).

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