Brandenburg verfügt über eine rege direktdemokratische Praxis auf Landesebene. 56 Volksinitiativen und 15 Volksbegehren fanden bislang statt. Jedoch beschränkt sich die rege Praxis auf die erste und zweite Verfahrensstufe. Einen Volksentscheid gab aufgrund eines Volksbegehrens in Brandenburg noch nicht. Dies liegt unter anderem daran, dass die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren verboten ist. So scheiterten viele der Volksbegehren daran, die benötigte Unterschriftenanzahl zu sammeln.
Stufe 1: Volksinitiative / Antrag auf Volksbegehren
56Stufe 2: Volksbegehren
15Stufe 3: Volksentscheid
0Die Direkte Demokratie schiebt den Klimaschutz mit an – das zeigt der aktuelle Volksbegehrensbericht. Bis Ende 2021 zählte Mehr Demokratie in den Ländern insgesamt 71 direktdemokratische Verfahren mit Umweltschutzeffekten. Mehr als die Hälfte (39) dieser Verfahren wurden in den vergangenen zehn Jahren initiiert, was heute schon etwa ein Sechstel aller Verfahren „von unten” ausmacht.
Allerdings ist die Zahl der jährlich gestarteten Initiativen mit der Corona-Pandemie zurückgegangen. Waren 2018 und 2019 noch jeweils 17 Initiativen an den Start gegangen, zählen wir für 2020 zehn, im Jahr 2021 zwölf neue Verfahren. Die direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit der Einführung in den ersten Bundesländern im Jahr 1946 auf insgesamt 433. Davon wurden 393 von den Bürgern, also „von unten“ ausgelöst. Augenfällig ist das Gefälle zwischen den Bundesländern: Die lebendigste direktdemokratische Praxis verzeichnet der Bericht für Bayern (61), Hamburg (61) und Brandenburg (56). In die zweite Sammelstufe (Volksbegehren) kamen 101 Verfahren. 25 Mal haben die Bürger direkt über einen Gesetzentwurf abgestimmt (Volksentscheid), dies jedoch in nur sieben Bundesländern. In neun Ländern hat es bisher keinen Volksentscheid gegeben.
Die direkte Demokratie wird immer häufiger genutzt – das zeigt der Volksbegehrensbericht 2019. Im vergangenen Jahr lag der Durchschnitt an Volksbegehren über dem der Jahre zuvor: 2018 wurden 17 direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern neu eingeleitet. Das ist nahezu eine Verdopplung gegenüber 2017 und gleichzeitig der vierthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt liefen im Jahr 2018 damit 31 direktdemokratische Verfahren.
Die durch Bürgerinnen und Bürger ausgelösten direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit 1946 auf insgesamt 351. Die meisten davon gab es in Bayern (57), Hamburg (50) und Brandenburg (49). In die zweite Sammelstufe zum Volksbegehren kamen allerdings nur 95 Verfahren. Zu einem Volksentscheid, also einem Gesetzentwurf, den die Bürgerinnen und Bürger direkt abstimmen konnten, kam es insgesamt in 24 Fällen.