Berlin hat sich nach jahrelangem direktdemokratischen Dornröschenschlaf durch Reformen als zweite Haupstadt der direkten Demokratie auf Landesebene etabliert – neben Hamburg. In den beiden Stadtstaaten fanden die meisten Volksentscheide statt (je 7 von insgesamt 25). Betrachtet man die letzten zehn Jahre, so fanden 4 der 5 Volksentscheide in allen Bundesländern in Berlin stattÜberregionale Aufmerksamkeit erreichten unter anderem die Volksentscheide zum Tempelhofer Feld und – 2021 – die wohnungspolitische Initiative "Deutsche Wohnen enteignen".
Stufe 1: Volksinitiative / Antrag auf Volksbegehren
41Stufe 2: Volksbegehren
11Stufe 3: Volksentscheid
7Die Direkte Demokratie schiebt den Klimaschutz mit an – das zeigt der aktuelle Volksbegehrensbericht. Bis Ende 2021 zählte Mehr Demokratie in den Ländern insgesamt 71 direktdemokratische Verfahren mit Umweltschutzeffekten. Mehr als die Hälfte (39) dieser Verfahren wurden in den vergangenen zehn Jahren initiiert, was heute schon etwa ein Sechstel aller Verfahren „von unten” ausmacht.
Allerdings ist die Zahl der jährlich gestarteten Initiativen mit der Corona-Pandemie zurückgegangen. Waren 2018 und 2019 noch jeweils 17 Initiativen an den Start gegangen, zählen wir für 2020 zehn, im Jahr 2021 zwölf neue Verfahren. Die direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit der Einführung in den ersten Bundesländern im Jahr 1946 auf insgesamt 433. Davon wurden 393 von den Bürgern, also „von unten“ ausgelöst. Augenfällig ist das Gefälle zwischen den Bundesländern: Die lebendigste direktdemokratische Praxis verzeichnet der Bericht für Bayern (61), Hamburg (61) und Brandenburg (56). In die zweite Sammelstufe (Volksbegehren) kamen 101 Verfahren. 25 Mal haben die Bürger direkt über einen Gesetzentwurf abgestimmt (Volksentscheid), dies jedoch in nur sieben Bundesländern. In neun Ländern hat es bisher keinen Volksentscheid gegeben.
Die direkte Demokratie wird immer häufiger genutzt – das zeigt der Volksbegehrensbericht 2019. Im vergangenen Jahr lag der Durchschnitt an Volksbegehren über dem der Jahre zuvor: 2018 wurden 17 direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern neu eingeleitet. Das ist nahezu eine Verdopplung gegenüber 2017 und gleichzeitig der vierthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt liefen im Jahr 2018 damit 31 direktdemokratische Verfahren.
Die durch Bürgerinnen und Bürger ausgelösten direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit 1946 auf insgesamt 351. Die meisten davon gab es in Bayern (57), Hamburg (50) und Brandenburg (49). In die zweite Sammelstufe zum Volksbegehren kamen allerdings nur 95 Verfahren. Zu einem Volksentscheid, also einem Gesetzentwurf, den die Bürgerinnen und Bürger direkt abstimmen konnten, kam es insgesamt in 24 Fällen.