Bremen befindet sich gemeinsam mit Bayern mit der Gesamtnote von 2,3 an der Spitze des Rankings. Dies war lange Zeit anders, die Hürden waren sehr hoch, viele Themen waren ausgeschlossen. Mehrere Reformen seit 2009 verbesserten die Situation erheblich. Dies bildet inzwischen auch die Praxis ab: Die Verfahren wurden in den letzten Jahren vermehrt angewandt. Gleich vier Anläufe für landesweite Volksbegehren wurden gestartet. Und auch in der Stadt Bremen kam es 2018 zum allerersten Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens.
Auf Landesebene (= Stadtstaat) sind die Hürden moderat. Das ehemals strikte Finanztabu wurde 2005 reformiert, damit sind finanzwirksame Initiativen generell zulässig. Zudem wurden die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt.
Haushalt (finanzwirksame Initiativen generell zulässig), Abgaben, Besoldung, Steuern, Gebühren
Unterschriften: 5%, Verfassungsänderungen 10%
Frist: 3 Monate
Freie Sammlung und in öffentlichen Räumen
Einfache Gesetze: 20%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 40%-Zustimmungsquorum
Bedingt obligatorisch bei Privatisierungen (bei einfacher Mehrheit im Parlament)
Für die Kommunalebene gilt die Besonderheit, dass Bremen ein Zwei-Städte-Staat ist und aus der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven besteht. Bei der Benotung der Kommunalebene fließen beide Städte zu gleichen Teilen ein. Hier schneiden beide Städte mit "gut" ab – die Stadt Bremen mit 1,8 etwas besser als die Stadt Bremerhaven (2,1). Gemittelt ergibt dies die Teilnote von 1,95 für die kommunale Ebene. Positiv: In beiden Städten sind die Hürden moderat und Angelegenheiten der Bauleitplanung sind als Thema eines Bürgerbegehrens zulässig.
Stadt Bremen: Geringer Negativkatalog (Teilnote: 2+)
Stadt Bremerhaven: Erweiterter Negativkatalog, jedoch Bauleitplanung zugelassen (Teilnote: 2-)
Stadt Bremen:
Unterschriften: 5%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung und in öffentl. Räumen
(Teilnote: 2+)
Stadt Bremerhaven:
Unterschriften: 5%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung
(Teilnote: 2+)
Stadt Bremen: 20%-Zustimmungsquorum (Teilnote: 3)
Stadt Bremerhaven: 20%-Zustimmungsquorum (Teilnote: 3-)
Inhalt: Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).