Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Berlin

Von Platz 16 (Ranking 2003) in die Spitzengruppe (2010), dann ins Mittelfeld abgerutscht (2013) und nun wieder auf dem Weg nach oben – Berlin hat vorgemacht, was kluge Reformen, aber auch eine schlechte Praxis bewirken können. Nach mehreren Reformschritten stand Berlin im Ranking 2010 auf Rang 2. Nach politischen Foulspielen und anhaltenden Problemen auf der Bezirksebene sackte Berlin ab auf den 8. Platz und konnte sich nun, 2021, durch Verfahrensverbesserungen verbessern: Gemeinsam mit Thüringen liegt Berlin nun mit einer Gesamtnote von 2,8 auf Platz 5-6 des Rankings.

Berlin

  2,8

Landesebene

  3,0

Kommunalebene

  2,6

Landesebene

Gesamtnote: 3,0

Auf Landesebene sticht eines besonders positiv hervor: Volksbegehren dürfen sich nahezu uneingeschränkt auf den Haushalt auswirken. Außerdem ist der Landespolitik anzurechnen, dass sie auf Fehlentwicklungen der letzten Jahre im Umgang mit Volksbegehren mit Verfahrensverbesserungen reagiert hat. So hat die Koalition eine Kostenerstattung für Initiativen eingeführt, dem Senat Prüfungsfristen auferlegt und Volksentscheide müssen nun mit Wahlterminen zusammengelegt werden. Negativ bleiben die hohen Hürden für Volksentscheide.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushaltsgesetz, aber: Finanzfragen zulässig (Urteil 2009), Besoldung, Tarife, Abgaben und Personalentscheidungen

2-
 

Volksbegehren

Unterschriften: 7%, bei Verfassungsänderungen 20%
Frist: 4 Monate
Freie Sammlung und Amtseintragung

3-
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit

4
 

Obligatorisches Referendum

Ja, aber nur bei Änderung der direkten Demokratie in der Verfassung

5+
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 2,6

Die Regelungen auf Bezirksebene (die Berliner Kommunalebene) sind formal betrachtet sehr bürgerfreundlich. Deutliche Abzüge gibt es jedoch dafür, dass die meisten Bürgerentscheide nicht verbindlich sind, sondern ihre Umsetzung vom Wohlwollen der Bezirksverwaltung abhängt. Positiv hervorzuheben ist, dass auch auf der Bezirksebene mit einer Gesetzesänderung auf den in der Vergangenheit unfairen Umgang des Senats mit einzelnen Bürgerbegehren reagiert wurde. Der Senat kann nun nicht mehr einfach laufende Bürgerbegehren aushebeln, indem er Entscheidungen über Bebauungspläne an sich zieht. Dieser neuen Regelung steht jedoch eine nach wie vor geringe Praxis gegenüber, vermutlich aufgrund der mangelnden Verbindlichkeit von Bürgerbegehren. Deshalb wurde die Bezirksebene mit 2,6 benotet.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Sehr geringer Negativkatalog

1
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 3%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 6 Monate (reine Sammelfrist, gilt nicht ab dem Datum des Ratsbeschlusses)
Freie Sammlung

1+
 

Bürgerentscheid

10%-Zustimmungsquorum

2+
 

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Download des Volksentscheids-Rankings 2021

Inhalt:  Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.

Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).

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Download Volksentscheidsranking 2016

Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).

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Alle Volksentscheidsrankings:

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