Insgesamt belegt Sachsen-Anhalt Platz 12 in der Gesamtwertung – mit einer Gesamtnote von 3,7. Auf Landesebene reicht es mit einer Teilnote von 3,6 immerhin zu Platz 8. Auf kommunaler Ebene verhindert der Ausschluss der Bauleitplanung eine bessere Note und Platzierung: Hier reicht es mit einer Teilnote von 3,8 nur zu Platz 12–13.
Auf Landesebene gab es bislang nur vier Volksbegehren und einen Volksentscheid. Dieser scheiterte jedoch 2005 knapp am Zustimmungsquorum. Die Hürden für Volksbegehren und -entscheide sind in Sachsen-Anhalt zu hoch. Das Volksbegehrens-Quorum von 7 Prozent (das 2020 leicht von 9 Prozent gesenkt wurde) sowie die Zustimmungsquoren beim Volksentscheid schränken die Bürgermitsprache ein. Positiv wirken hingegen die lange Frist und die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren. Außerdem entfällt das Zustimmungsquorum, wenn der Landtag beim Volksentscheid einen Konkurrenzvorschlag vorlegt. Der bislang einzige Volksentscheid 2005 kam ohne Alternativvorlage vors Volk und scheiterte am Zustimmungsquorum.
Haushaltsgesetze (aber Kita-Volksbegehren 2003 zugelassen), Abgaben, Besoldung
Unterschriften: 7%
Frist: 6 Monate
Freie Sammlung
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum (entfällt bei Konkurrenzvorlage des Landtags)
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Nein
Auf kommunaler Ebene sieht es seit den Reformen der letzten Jahre etwas besser aus. So wurde immerhin der Positivkatalog, der fast alle Themen ausschloss, abgeschafft. Jedoch bleiben zentrale Themen – vor allem die Bauleiptplanung – für Bürgerbegehren tabu. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wurde abgesenkt, ist aber immer noch zu hoch. Erfreulich: Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide wurde auf 20 Prozent gesenkt.
So kam es in den letzten Jahren zu einer Belebung der Praxis, auch in den größeren Städten des Landes (zum Beispiel in Halle/Saale, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halberstadt).
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Unterschriften: 4,5-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 4–8 Wochen (amtliche Kostenschätzung reduziert die 8 Wochen-Frist)
Freie Sammlung
20%-Zustimmungsquorum
Inhalt: Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).