Rheinland-Pfalz befindet sich auf Platz 11 des Rankings mit einer Gesamtnote von 3,6. Auf kommunaler Ebene (Teilnote 3,2) sieht es dabei etwas besser aus als auf der Landesebene (Teilnote 4,0).
Auf Landesebene galten jahrzehntelang Regelungen, die eine Praxis verunmöglichten. Reformen in den Jahren 2000 und 2015 halbierten zwar die Hürde für Volksbegehren auf immer noch hohe zehn Prozent, dafür kam beim bis dahin quorenlosen Volksentscheid ein Beteiligungsquorum von 25 Prozent hinzu. Erst 2015 wurde die freie Unterschriftensammlung eingeführt, vorher mussten sich die Bürger/innen auf Amtsstuben eintragen. Diese zögerlichen Reformen und die lange Zeit geltenden restriktiven Hürden haben eine direktdemokratische Praxis weitgehend verhindert. Das einzige Volksbegehren in Rheinland-Pfalz – 1997 für die Beibehaltung des Buß- und Bettages – scheiterte an der Unterschriftenhürde. Es gab noch keinen Volksentscheid.
Finanzfragen, Abgaben, Besoldung, Verfassungsgrundsätze
Unterschriften: 300.000 (9,7%)
Frist: 2 Monate
Freie Sammlung und Amtseintragung
Einfache Gesetze: 25%-Beteiligungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum
Nein
Etwas besser sieht es auf kommunaler Ebene aus, jedoch erst seit kurzer Zeit. Vor 2010 belegte Rheinland-Pfalz noch mit einem „ungenügend“ (5,5) den letzten Platz. Doch zwei Reformen (2010 und 2016) verbesserten die Regelungen. Positiv bewertet wurden unter anderem das leicht gesenkte Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren auf 5 bis 9 Prozent und die Senkung des Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden auf generell 15 Prozent. Den größten Reformbedarf gibt es bei den zulässigen Themen, denn Bürgerbegehren zur Bauleitplanung sind nicht unzulässig.
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Unterschriften: 5-9%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 4 Monate
Freie Sammlung
15%-Zustimmungsquorum
Inhalt: Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).