Mit etwas Abstand zu den Spitzenreitern befindet sich Nordrhein-Westfalen im vorderen Mittelfeld der Gesamtwertung – auf Platz 7. Die Note von 3,0 setzt sich aus der Teilnote 3,5 für die Landesebene und 2,5 für die kommunale Ebene zusammen.
Die Regeln auf Landesebene sind noch nicht perfekt, wurden aber 2002 und 2011 verbessert. 2002 sank das Unterschriftenquorum von 20 auf acht Prozent – für ein Flächenland weiterhin sehr hoch. Für Volksentscheide gilt seitdem bei einfachen Gesetzen ein Zustimmungsquorum von 15 Prozent und bei Verfassungsänderungen ein Beteiligungsquorum von 50 Prozent. 2011 erlaubte der Landtag die freie Unterschriftensammlung und dehnte die Sammelfrist auf 12 Monate aus. Volksbegehren zu Fragen, die den Landeshaushalt berühren, bleiben dagegen unzulässig.
Finanzfragen, Abgaben, Besoldung
Unterschriften: 8%
Frist: 1 Jahr
Freie Sammlung, zusätzlich Amtseintragung (inkl. Möglichkeit der Briefeintragung) in den ersten 18 Wochen
Einfache Gesetze: 15%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Beteiligungsquorum + 2/3-Mehrheit
Nein
Auch die Spielregeln auf kommunaler Ebene wurden in mehreren Reformschritten verbessert. Nordrhein-Westfalen verfügt damit über annehmbare Regelungen, die die kommunale Praxis in den letzten Jahren spürbar belebt haben.
Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)
Unterschriften: 3-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 6 Wochen/3 Monate
Freie Sammlung
10-20%-Zustimmungsquorum
Inhalt: Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).