Ingeborg Maus:
"Menschenrechte, Demokratie und Frieden"

Maus, Ingeborg: Menschenrechte, Demokratie und Frieden – Perspektiven globaler Organisation. Frankfurt/Main 2015, suhrkamp taschenbuch wissenschaft, 238 Seiten, 16 Euro, ISBN 978-3-86581-247-6.

Menschenrechte, Demokratie und Frieden

von Neelke Wagner

Ist die Europäische Union ein demokratisches Gebilde? Immanuel Kant hätte das verneint. Sollten die „entwickelten Demokratien“ notfalls mit Gewalt dafür sorgen, dass anderswo auf der Welt die Demokratie Einzug hält? Für Kant, den Autoren von „Zum ewigen Frieden“, ist diese Idee ein Widerspruch in sich. Seine Argumente für eine lokale Demokratieentwicklung von innen und gegen einen Weltstaat nimmt Ingeborg Maus in ihrem neuen Buch „Menschenrechte, Demokratie und Frieden“ auf und zeigt deren Aktualität für aktuelle demokratiepolitische Debatten. Das sind zum einen die kriegerische Menschenrechtspolitik des „Westens“, die theoretisch falsch und praktisch verheerend sei: eine „Refeudalisierung der Menschenrechte“ (145) nennt dies Maus. Zum anderen kritisiert sie Versuche, Konzepte für eine „Global Governance“, eine Weltregierung oder „Weltinnenpolitik“, mit Kant zu legitimieren.

In vier Aufsätzen, einem Interview und der überarbeiteten Fassung eines Festvortrags legt die emeritierte Professorin für politische Theorie präzise und ausführlich dar, warum die verführerische Idee eines Weltstaates demokratietheoretisch und menschenrechtspolitisch in eine Sackgasse führt – und warum Kants politische Philosophie auch für die heute notwendige Weiterentwicklung der Demokratie wichtige Leitplanken setzt. Maus kritisiert, dass „Demokratie“ in aktuellen Debatten mit der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte gleichgesetzt und diese Durchsetzung in die Hände der Exekutive gelegt wird.

Mit dem Traum von einer durchschlagend handlungsfähigen Weltregierung werden „die normativen Prinzipien einer Verfassung, Menschenrechte, Volkssouveränität und Gewaltenteilung, auf das erstere reduziert, werden so Menschenrechte gegen jedes demokratische Prozedere verselbständigt“ (109). Das führe zu einer technokratischen, von Verwaltungs- und Machtdenken bestimmten Sicht auf die Menschenrechte. Kant dagegen, die absolutistischen Staaten seiner Zeit vor Augen, formulierte die Menschenrechte als Freiheitsrechte gegen den Staat. Der Staatsapparat sollte nicht mehr autonom agieren, sondern sich der Gesetzgebung des Volkes unterwerfen. Kant zufolge könne „die Souveränität, die mit der gesetzgebenden Gewalt identisch ist, nur dem Volk zukommen“.

Die Freiheit jedes Menschen sei auch bei Kant nur dann gewahrt, wenn er „keinem anderen Gesetz gehorchen [muss], als zu welchem er seine Beistimmung gegeben hat“, zitiert ihn Maus (29). So verstanden, kennt Volkssouveränität, das zweite Prinzip einer demokratischen Verfassung, keinen Unterschied zwischen Bevölkerung und Staatsvolk.

Jeder Mensch, der dem Gesetz unterworfen ist, muss es mit beschließen können, damit seine Freiheit gewahrt bleibt. Daraus folgt auch, dass die Exekutive nur zu dem Zweck das Gewaltmonopol erhält, um die vom Volk beschlossenen Gesetze zu garantieren. Eine Verfassung ist also keine demokratische Verfassung aufgrund ihres Inhaltes, sondern weil sie in einem demokratischen – auf Volkssouveränität beruhenden – Verfahren zustande kam. Den Versuchen, über völkerrechtliche Verträge zwischen Regierungen eine Weltverfassung (oder auch eine EU-Verfassung) zu schaffen, erteilt Maus daher eine Absage.

Das Buch vermittelt einen Einblick in die formale Logik von Kants Denken und schafft zugleich Klarheit in einer oft unübersichtlich und komplex anmutenden Diskussion. Obwohl die theoriegesättigte Sprache das Buch für Einsteiger/innen nur eingeschränkt empfehlenswert macht, bietet es spannende Einsichten und lädt zum Nachdenken ein.

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