Informationsfreiheit

Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte Entscheidungen zu treffen. Somit ist ein Mindestmaß an Transparenz Voraussetzung für Demokratie. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein. 

  1. Wozu Informationsfreiheit?
  2. Was ist ein Informationsfreiheitsgesetz?
  3. Wie unterscheiden sich IFGs vom Transparenzgesetz?
  4. Gibt es in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz?
  5. Warum braucht man Informationsfreiheitsgesetze?
  6. Warum brauchen wir Informationsfreiheit für die direkte Demokratie?
  7. Kann Informationsfreiheit nützlich für die öffentlichen Haushalte sein?
  8. Wie wird gegen die Informationsfreiheit argumentiert?
  9. Wie stehen die Behörden zum Informationsfreiheitsgesetz?
  10. Wie steht es um Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern?

1. Wozu Informationsfreiheit?

(FragDenStaat.de erklärt in diesem Video, wie Informationsfreiheit funktioniert)

Jeder Bürger kann sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune informieren - auch über Fragen, die in öffentlichen Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderates vielleicht nicht ausreichend geklärt wurden. Jeder kann Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. nachlesen.

Bürgerinitiativen können für ihre Arbeit auf Informationen zurückgreifen, die ihnen von betroffener Seite womöglich absichtlich vorenthalten werden. Sie würden einen rechtlich abgesicherten Zugang zum "Herrschaftswissen" erhalten.

Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftwilligkeit von Insidern angewiesen zu sein. Die Recherche von Journalisten - unverzichtbar als Mittel der Kontrolle - wird so erleichtert.

Für Wirtschaftsunternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage etwa für Standortausbau, Produktentwicklung, Personalpolitik usw. sein. Die Angst, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten durch ein IFG publik werden, sind unbegründet. Ein Blick in die USA zeigt, dass Anträge auf Akteneinsicht dort zu 80 Prozent von Privatunternehmen gestellt werden.

Behörden-Mitarbeiter haben persönlich nichts zu verbergen. Einen Antragsteller mit Informationen zu versorgen, ist ein heute vielfach schon selbstverständlicher Service. Eine bürgerfreundliche Behörde zeigt, dass sie sich bewusst ist: Eine Verwaltung ist für die Bürger da - nicht umgekehrt.

Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie zu stärken bereit sind. Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi stellte seinen amtlichen Briefwechsel ins Internet. Diesem guten Beispiel sollten Politiker in Deutschland folgen.

Schließlich hat die Gesellschaft überhaupt einen Nutzen: Informationsfreiheit kann dazu beitragen, Verschwendung von Steuergeldern einzudämmen und Betrug und Korruption zu erschweren.

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2. Was ist ein Informationsfreiheitsgesetz?

Informationsfreiheitsgesetze (IFG) sorgen dafür, dass jeder Bürger Auskunft darüber verlangen kann, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen, ohne ein gesondertes Interesse nachweisen zu müssen. Ausnahmetatbestände regeln den Schutz z.B. von persönlichen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Berechtigten Datenschutzinteressen ist dabei selbstverständlich Rechnung zu tragen. Antragsteller können Einsicht in die Originalakten verlangen beziehungsweise Kopien anfordern. Die Plattform https://fragdenstaat.de gibt hierbei Hilfestellungen.

Eine Besonderheit ist dabei das Transparenzgesetz in Hamburg. Es wurde von einer Initiative in einem offenen Wiki geschrieben und ist mit Abstand das weitestgehende Gesetz.

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3. Wie unterscheiden sich IFGs vom Transparenzgesetz?

Informationsfreiheitsgesetze basieren auf dem Prinzip, das Menschen als Bittsteller zu Behörden gehen und einen Antrag stellen. Das ist langwierig und häufig mit Gebühren verbunden. Das Transparenzgesetz kehrt dieses Prinzip um. Behörden müssen proaktiv Informationen von A wie Aktenpläne bis Z wie Zuwendungsbescheide in einem Register veröffentlichen. Um dieses Register aufzubauen, hat die Verwaltung in Hamburg bis Oktober 2014 Zeit.

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4. Gibt es in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz?

Teilweise. Auf Bundesebene hat die rot-grüne Koalition im Jahr 2006 das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen. Es gilt allerdings nur für Bundesbehörden. In elf von 16 Bundesländern gelten Informationsfreiheitsgesetze (oder Transparenzgesetze) für Länder- und Kommunalbehörden. In Bayern, wo seit vielen Jahren die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes früher durch die CSU und inzwischen durch die Koalition von CSU und FDP verhindert wird, gehen immer mehr Gemeinden dazu über, eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. 

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5. Warum braucht man Informationsfreiheitsgesetze?

In einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland geht die Staatsgewalt allein vom Volke aus (Artikel 20, Grundgesetz). Die Transparenz staatlichen Handelns und das Recht der Bürger auf Information und Akteneinsicht sind die Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie. Nur, wenn jeder Bürger ein Recht auf Information hat – und zwar ohne, dass er dafür bestimmte Bedingungen erfüllen muss – können die Menschen ihr Recht auf Kontrolle der Politik und Verwaltung voll ausüben. 

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6. Warum brauchen wir Informationsfreiheit für die direkte Demokratie?

Zu wissen, über was man abstimmt, ist Voraussetzung dafür, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Deshalb sollte jeder Bürger das Recht haben, bei einer Behörde Informationen anzufordern. 

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7. Kann Informationsfreiheit nützlich für die öffentlichen Haushalte sein?

Ja. Nicht zuletzt aus finanziellen Gründen sind Informationsfreiheitsgesetze notwendig: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, kommt von den Bürgern. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, offenzulegen, wie sie mit öffentlichen Geldern verantwortungsvoll umgehen. Das fördert die Effektivität und schützt vor Korruption.

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8. Wie wird gegen die Informationsfreiheit argumentiert?

Manche Gegner behaupten, Informationsfreiheitsgesetze bedeuteten eine unzumutbare Belastung für die Verwaltung. In jenen Bundesländern, in denen teilweise schon seit Jahren ein solches Gesetz praktisch zur Anwendung kommt, hat sich jedoch keine übermäßige Belastung der Verwaltung gezeigt. Ein weiteres Argument ist, dass Behörden auch ohne entsprechende Gesetze ausreichend transparent sein sollen. Doch kann ein solches Gesetz in dem Fall zumindest keinen Schaden anrichten. 

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9. Wie stehen die Behörden zum Informationsfreiheitsgesetz?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, kritisierte 2010 bei der Vorstellung seines zweiten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit die zögerliche Haltung einiger Behörden. „Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit“, sagte Schaar und attestierte vielen Behörden eine „grundlegende Haltung“ gegen die Herausgabe von Informationen. „Die Informationsfreiheit steht zwar im Gesetz, aber sie muss mit Leben gefüllt werden“, forderte er. Bemerkenswert seien Hinweise, dass in einigen Bereichen der Verwaltung das mittlerweile mehrere Jahre alte Gesetz noch gar nicht bekannt sei. Im Jahr 2012 forderte er, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Dieses Anliegen ist jedoch im Bundestag abgelehnt worden. 

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10. Wie steht es um Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern?

Die Qualität der Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich. Bremen und Berlin sind, neben Hamburg, die positiveren Fälle, Thüringen hingegen ist leider ein negatives Beispiel. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es noch gar keine Informationsfreiheitsgesetze auf Landesebene. 

Hamburg 

Hamburg ist im Jahre 2012 zur Transparenz-Hauptstadt geworden: Als erstes Bundesland in Deutschland beschloss die Hansestadt die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes, das am 6. Oktober 2012 offiziell in Kraft trat.

Damit ist das Land verpflichtet, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Mehr Demokratie hatte 2011 zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz in der Hansestadt eingereicht...

Hier eine Evaluation des Gesetzes vom 7. August 2017...

NRW 

Bürgerinnen und Bürger haben in NRW das Recht zur öffentlichen Einsichtnahme in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Mehr Demokratie hat in NRW eine Kampagne gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler und Transparency International gegründet. Aktuell wird ein gemeinsamer Gesetzentwurf im Internet diskutiert. 

Mehr Informationen... 

Niedersachsen 

Die Koalition in Niedersachsen hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen möchte. Mehr Demokratie vernetzt sich aktuell mit anderen Akteuren. 

Neuigkeiten gibt es hier... 

Baden-Württemberg 

Trotz der seid zwei Jahren regierenden grün-roten Koalition gibt es in Baden-Württemberg noch kein Informationsfreiheitsgesetz. Bisher gab es hierzu nicht mehr als Ankündigungen. Unser Landesverband bleibt dran.

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Überblick


Ausführliche Informationen zur Informationsfreiheit erhalten Sie auch auf der Seite des Bündnisses für Informationsfreiheit in Bayern www.informationsfreiheit.org und auf der Seite des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit www.informationsfreiheit.de.

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