Wahlalterabsenkung: Junge Menschen klagen!

16- und 17-Jährige pauschal von der Wahl auszuschließen, ist rechtlich nicht haltbar, wenn das Wahlalter nicht in der jeweiligen Verfassung oder dem Grundgesetz verankert ist. Den jungen Menschen kann nicht einfach abgesprochen werden, dass sie reif genug sind, wählen zu gehen. Schließlich dürfen sich 16- und 17-Jährige bereits in vier Bundesländern an Landtagswahlen und in elf Bundesländern an Kommunalwahlen beteiligen. Eine juristische Analyse haben Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch vorgelegt. Sie betreuen auch die Klagen junger Menschen, mit denen sie das Wahlrecht für sie erstreiten wollen.

„Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

16- und 17-Jährige von Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen: Wer möchte dagegen klagen?

Am 26. September wird in Mecklenburg-Vorpommern der Landtag gewählt. Eingeladen sind alle Wählerinnen und Wähler ab 18 Jahren. 16- und 17-Jährige sind von der Wahl ausgeschlossen. Das ist verfassungswidrig.

Zu diesem Urteil kommen Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch. Sie weisen nach, dass es nicht rechtens ist, 17- oder 16-Jährige pauschal von der Wahl auszuschließen. Mehr Demokratie e.V. und der Landesjugendring von Mecklenburg-Vorpommern wollen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für die Landtagswahlen vor dem Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen. Dafür werden junge Menschen gesucht, die zunächst einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei ihrer Gemeinde stellen, weil sie dort nicht aufgeführt sind. Gegen die Gültigkeit der Wahl können dann Einsprüche beim Landtag und anschließend Anfechtungen beim Landesverfassungsgericht erfolgen.

Die Muster-Anträge gegen das Wählerverzeichnis und weitere Informationen gibt es hier:


Muster-Einsprüche und Muster-Anfechtungen gegen die Gültigkeit der Wahl werden später auf der Website eingestellt.

Wahlprüfungsbeschwerden zu Kommunalwahlen in Hessen

Mehr Demokratie und die Initiative Jugend Wählt unterstützen die Verfassungsbeschwerden zweier Jugendlicher gegen die Hessischen Kommunalwahlen vom 14. März 2021. Ziel ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Wahlalterbegrenzung auf 18 Jahre und in der Folge eine Absenkung des Wahlalters.

Jonathan Faust aus Kassel klagt gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung vor dem Verwaltungsgericht Kassel und Tom Kewald aus Marburg gegen die Oberbürgermeisterwahl vor dem Verwaltungsgericht Gießen.

Mehr Infos zu den beiden Wahlprüfungsbeschwerden

Schriftsatz zur Wahlprüfungsbeschwerde in Kassel

Schriftsatz zur Wahlprüfungsbeschwerde in Gießen

Wahlprüfungsbeschwerde zur EU-Wahl

14 Jugendliche haben eine Wahlrechtsbeschwerde zur EU-Wahl beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir gehen davon aus, dass bereits 17-Jährige bei der Wahl zum EU-Parlament vom 26. Mai 2019 hätten wählen dürfen. Weder im Europarecht noch im Grundgesetz ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.

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