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Übersicht über Verfahrenregeln bei Volksbegehren

Bundesland Themen Volksbegehren Volksentscheid Fairness
Schulnote
für zulässige
Themen
Unter-
schriften-
quorum
Eintragungsfrist
Amt (A)
oder frei (F)1
Zustimmungs-
quorum
einfaches
Gesetz
Zustimmungs-
quorum
verf.änd.
Gesetz
Verfahren
bürger-
freundlich?
Baden-Württ. 4 16,6% 14 Tage (A) 33% 50% NEIN
Bayern 5 10% 14 Tage (A) kein Quorum 25% TEILWEISE
Berlin 2- 7 % einfache Gesetze
20 % Verfassungsänderungen
4 Monate (F+A) 25% 50 % + 2/3 Mehrheit TEILWEISE
Brandenburg 5 ca. 4% 6 Monate (A) 25% 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Bremen 3+ 5% / 20%2 3 Monate (F) 20% 50% TEILWEISE
Hamburg 4 5 % 21 Tage (F+A) Kein Quorum8 / 20 % Kein Quorum8 + 2/3-Mehrheit JA
Hessen 5 20% 2 Monate (A) kein Quorum nicht möglich NEIN
Mecklenburg-Vorpommern 4 120.000
ca. 8,5%
keine Frist (F)3 33% 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Niedersachsen 4 10% Mindestens 6 Monate (F) 4 25% 50% NEIN
Nordrhein-Westf. 4 8% 1 Jahr (F) und in den ersten 18 Wochen Amtseintragung 15% 50% Beteiligungsqu. und 2/3-Mehrheit TEILWEISE
Rheinland-Pfalz 4 ca. 10% 2 Monate (A) 25%5 50% NEIN
Saarland 6 20% 14 Tage (A) 50% nicht möglich NEIN
Sachsen 2- ca. 12% 8 Monate (F) kein Quorum 50% TEILWEISE
Sachsen-Anhalt 4+ 11% 6 Monate (F) 25%6 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Schleswig-Hol. 5 5% 6 Monate (A)7 25% 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Thüringen 5 10% (F)
8% (A)
4 Monate (F)
2 Monate (A)
25% 40% TEILWEISE
Zum Vergleich:
Schweiz (Bund) 1 ca. 2% 18 Monate kein Quorum kein Quorum JA
Kalifornien 1 ca. 2% 5 Monate kein Quorum kein Quorum JA

 

1)  Die Unterschriften müssen entweder frei auf der Strasse gesammelt (F) oder dürfen nur in Amtsstuben geleistet werden (A).
2)  Die zweite Zahl bezieht sich auf die nötige Unterschriftenzahl bei verfassungsändernden Volksbegehren.
3)  Neben der freien Sammlung kann eine zweimonatige Amtseintragung beantragt werden.
4)  Mindestens sechs Monate. Hinzu kommen ggf. weitere Monate, je nachdem, wie lange die Landesregierung die Zulässigkeit prüft.
5)  Es handelt sich um ein BETEILIGUNGsquorum von 25%.
6)  Das Zustimmungsquorum entfällt, wenn der Landtag eine Konkurrenzvorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellt.
7)  Neben Ämtern und Behörden können weitere Eintragungsstellen beantragt werden.
8)  Es gilt kein zusätzliches Zustimmungsquorum. Bei einfachen Gesetzen ist der Volksentscheid erfolgreich, wenn er zwei Kriterien erfüllt: Die Mehrheit der Abstimmenden muss zustimmen. Außerdem muss der Vorschlag im Volksentscheid mindestens so viele Ja-Stimmen erhalten, wie der Mehrheit der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen entspricht. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist der Volksentscheid erfolgreich, wenn er eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden und mindestens so viele Stimmen erhält, wie der Zweidrittelmehrheit der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen entspricht. Bei einfachen Gesetzen kann die Abstimmung auch außerhalb/unabhängig von der Bundestags- oder Bürgerschaftswahl durchgeführt werden. In diesem Fall gilt ein 20 %-Zustimmungsquorum.



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